Elterngeldrechner 2026
Mit dem papa.de Elterngeldrechner schätzt du in wenigen Sekunden, wie hoch dein Basiselterngeld und dein ElterngeldPlus voraussichtlich ausfallen (Stand 01.07.2026). Gib dein monatliches Bruttoeinkommen vor der Geburt, deine Steuerklasse und ein paar Eckdaten ein – der Rechner ermittelt daraus das Elterngeld-Netto, die Ersatzrate sowie Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag und Bezugsdauer.
Wie funktioniert der Elterngeldrechner?
Der Rechner bildet die Systematik des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) nach. In wenigen Schritten kommst du zu deinem Ergebnis:
- Bruttoeinkommen eintragen. Maßgeblich ist dein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen im Bemessungszeitraum – bei Angestellten die zwölf Monate vor dem Mutterschutz bzw. der Geburt.
- Steuerklasse und Status wählen. Die Steuerklasse bestimmt die pauschalen Steuerabzüge, der Erwerbsstatus steuert die Werbungskostenpauschale.
- Zuschläge angeben. Aktiviere den Geschwisterbonus, wenn weitere kleine Kinder im Haushalt leben, und wähle bei Mehrlingen die Zahl der geborenen Kinder.
- Ergebnis ablesen. Der Rechner zeigt dir Basiselterngeld und ElterngeldPlus je Monat inklusive Bezugsdauer.
Im Hintergrund ermittelt der Rechner zunächst das Elterngeld-Netto: Vom Brutto werden die Werbungskostenpauschale (102,50 € im Monat), pauschale Steuern nach Steuerklasse sowie pauschale Sozialabgaben (9 % Kranken-/Pflege-, 10 % Renten- und 2 % Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Auf das so ermittelte Netto – maximal 2.770 € – wird die Ersatzrate von 65 % (bei geringem Einkommen bis zu 100 %) angewendet. Anschließend begrenzt der Rechner den Grundbetrag auf 300–1.800 €, addiert Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag und leitet daraus das ElterngeldPlus (halber Betrag, doppelte Dauer) ab.
Tipp zum Bemessungszeitraum
Bei Angestellten zählen in der Regel die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt (bzw. vor Beginn des Mutterschutzes). Bei Selbstständigen ist meist der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) maßgeblich. Monate mit Mutterschaftsgeld oder einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung lassen sich auf Antrag ausklammern.
Elterngeld: die wichtigsten Grundlagen
Was ist Elterngeld?
Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt, weil ein Elternteil weniger oder gar nicht arbeitet. Es soll Familien finanziell absichern und beiden Eltern ermöglichen, sich Zeit für das Kind zu nehmen. Anspruch haben Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, es selbst betreuen und nicht mehr als 32 Wochenstunden arbeiten.
Basiselterngeld und ElterngeldPlus
Beim Basiselterngeld erhältst du für bis zu 12 Monate (mit Partnermonaten 14 Monate) einen monatlichen Betrag zwischen 300 € und 1.800 €. Das ElterngeldPlus ist halb so hoch, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt. Es lohnt sich besonders, wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest – dann bleibt oft mehr vom Elterngeld übrig als beim Basiselterngeld. Beide Varianten lassen sich frei kombinieren.
Höhe und Berechnung
Die Höhe richtet sich nach dem Elterngeld-Netto vor der Geburt. Die Ersatzrate beträgt 65 % und steigt bei niedrigem Einkommen (unter 1.000 € Netto) schrittweise bis auf 100 %; bei höherem Einkommen (über 1.200 €) sinkt sie auf bis zu 65 %. Auch wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, erhält den Mindestbetrag von 300 €.
Bezugsdauer und Partnermonate
Insgesamt stehen einem Paar 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide Eltern beteiligen: 12 Monate plus 2 Partnermonate. Nimmt nur ein Elternteil Elterngeld, sind es 12 Monate. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate allein ausschöpfen. Die Monate können flexibel zwischen den Eltern aufgeteilt und teils gleichzeitig genommen werden.
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
Leben weitere kleine Kinder im Haushalt, erhöht der Geschwisterbonus das Elterngeld um 10 %, mindestens um 75 € monatlich. Bei Zwillingen, Drillingen oder mehr gibt es zusätzlich einen Mehrlingszuschlag von 300 € je weiterem Kind.
Einkommensgrenze
Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt eine einheitliche Einkommensgrenze: Übersteigt das zu versteuernde Jahreseinkommen 175.000 €, besteht kein Anspruch auf Elterngeld – für Paare wie für Alleinerziehende.
Antrag und Zuständigkeit
Elterngeld musst du aktiv beantragen. Zuständig sind die Elterngeldstellen der Bundesländer; viele Länder bieten die Antragstellung inzwischen digital an. Da der Antrag nur bis zu drei Monate rückwirkend gilt, solltest du ihn zeitnah nach der Geburt stellen.
Elterngeld für Väter
Immer mehr Väter nehmen Elternzeit – und Elterngeld ist dabei der wichtigste finanzielle Baustein. Schon zwei „Vätermonate“ sichern die beiden Partnermonate und verlängern den gemeinsamen Bezug auf 14 Monate. Väter können ihre Monate am Stück, aufgeteilt oder parallel zur Mutter nehmen. Wer als Vater länger aussetzen oder in Teilzeit arbeiten möchte, kombiniert Basiselterngeld und ElterngeldPlus – so bleibt mehr Zeit mit dem Kind, ohne komplett auf Einkommen zu verzichten.
Geplante Erweiterungen
In einer kommenden Version erweitern wir den Rechner um einen Partnerschaftsbonus- und Monatsplaner: Damit kannst du Vätermonate, die Aufteilung zwischen beiden Eltern sowie die Kombination aus Basiselterngeld und ElterngeldPlus über den gesamten Bezugszeitraum durchspielen. Ebenfalls in Planung sind die Berücksichtigung von Teilzeit-Zuverdienst während des Bezugs sowie bundeslandspezifische Hinweise. Aktuell liefert der Rechner eine fundierte Schätzung von Basiselterngeld und ElterngeldPlus.
Offizielle Anlaufstellen und Quellen
Für verbindliche Auskünfte und die Antragstellung wende dich an die offiziellen Stellen:
- Familienportal des Bundes (BMFSFJ) – umfassende Informationen und der offizielle Elterngeldrechner.
- ElterngeldDigital – Elterngeld in vielen Bundesländern online beantragen.
- L-Bank Baden-Württemberg und ZBFS Bayern – Beispiele für zuständige Elterngeldstellen der Länder.
- BEEG im Volltext – die gesetzliche Grundlage (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).
Häufige Fragen zum Elterngeld
Wie hoch ist das Elterngeld 2026?+
Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 % des wegfallenden Elterngeld-Nettos, bei geringem Einkommen bis zu 100 %. Es liegt zwischen 300 € (Mindestbetrag, auch ohne vorheriges Einkommen) und 1.800 € pro Monat. ElterngeldPlus ist halb so hoch (150–900 €), wird dafür aber doppelt so lange gezahlt.
Wie wird das Elterngeld berechnet – brutto oder netto?+
Grundlage ist das sogenannte Elterngeld-Netto. Das ist nicht das Netto der Gehaltsabrechnung, sondern ein pauschaliert ermitteltes Nettoeinkommen: Vom durchschnittlichen Brutto im Bemessungszeitraum werden eine Werbungskostenpauschale (102,50 € im Monat), pauschale Steuern (nach Steuerklasse) sowie pauschale Sozialabgaben (9 % Kranken-/Pflege-, 10 % Renten-, 2 % Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Berücksichtigt werden maximal 2.770 € Elterngeld-Netto.
Wie lange wird Elterngeld gezahlt?+
Ein Elternteil kann 12 Monate Basiselterngeld beziehen. Nehmen beide Eltern Elterngeld, gibt es 2 zusätzliche Partnermonate – zusammen also bis zu 14 Monate. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate allein nutzen. Jeder Basismonat lässt sich in zwei ElterngeldPlus-Monate umwandeln.
Basiselterngeld oder ElterngeldPlus – was ist besser?+
Basiselterngeld eignet sich, wenn du in den ersten Monaten gar nicht oder nur wenig arbeitest. ElterngeldPlus lohnt sich besonders bei Teilzeit während der Elternzeit: Der monatliche Betrag ist zwar halbiert, wird aber doppelt so lange gezahlt, und der Teilzeitverdienst mindert das ElterngeldPlus oft weniger stark. Beides lässt sich kombinieren.
Was ist der Geschwisterbonus?+
Leben in deinem Haushalt weitere kleine Kinder (in der Regel mindestens ein Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren), erhöht sich das Elterngeld um 10 %, mindestens aber um 75 € pro Monat. Der Rechner berücksichtigt den Geschwisterbonus, wenn du die entsprechende Option aktivierst.
Gibt es 2026 eine Einkommensgrenze beim Elterngeld?+
Ja. Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch auf Elterngeld, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 175.000 € übersteigt. Diese Grenze gilt für Paare wie für Alleinerziehende gleichermaßen.
Wo und bis wann muss ich Elterngeld beantragen?+
Elterngeld wird schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle deines Bundeslandes beantragt (z. B. L-Bank in Baden-Württemberg, ZBFS in Bayern) oder online über ElterngeldDigital. Der Antrag wirkt maximal drei Monate rückwirkend – stelle ihn also am besten kurz nach der Geburt.
Können auch Väter Elterngeld bekommen?+
Ja. Elterngeld steht beiden Elternteilen zu. Nehmen sich Väter mindestens zwei Monate, sichert das die beiden Partnermonate und verlängert den gemeinsamen Bezug auf 14 Monate. Väter und Mütter können Elterngeld gleichzeitig oder nacheinander beziehen.
Ändert sich das Elterngeld 2026?+
Die zentralen Elterngeld-Regeln gelten zum Stichtag 01.07.2026 unverändert fort: Basiselterngeld 300–1.800 €, ElterngeldPlus, Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag von 300 € und die Einkommensgrenze von 175.000 €. Angepasst wurde für 2026 lediglich der Einkommensteuertarif (Grundfreibetrag 12.348 €), was die pauschale Netto-Schätzung beeinflusst.
Wichtiger Hinweis
Der Elterngeldrechner wurde nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis des BEEG (Stand 01.07.2026) erstellt und dient ausschließlich der ungefähren Einschätzung. Insbesondere die Steuer- und Sozialabgabenberechnung erfolgt pauschaliert – die tatsächliche Höhe deines Elterngeldes kann abweichen. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die zuständige Elterngeldstelle.