Vaterschaftstest

Mancher Vater hat Zweifel darüber, ob er tatsächlich Papa des Kindes ist – dann bringt ein Vaterschaftstest Aufklärung. Doch wo die Vaterschaft in Frage gestellt wird, gibt es viele Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Gleiches gilt auch, wenn ein Kind wissen will, wer der Vater ist oder wenn die Frau nicht sicher ist, welcher Mann für die Vaterschaft in Betracht kommt. Unabhängig von dem persönlichen und emotionalen Konfliktfeld gibt es zudem die rechtliche Seite. So sehr einerseits das Interesse an der Vaterschaftsfeststellung nachvollziehbar ist, hat der Gesetzgeber klar geregelt, in welcher Form ein Vaterschaftstest überhaupt durchgeführt werden darf. Mal eben den Schnuller in ein Labor schicken oder ein paar Haare aus Bürste oder Kamm stibitzen, um für sich selbst Klarheit zu erhalten, ist nämlich nicht erlaubt.

Vaterschaft – Was ist das überhaupt?

Sorgerecht und Familienverhältnisse sind komplexe Themen. Das Vaterschaftsverhältnis zum Kind bezieht sich auf die familiär-soziale Beziehung sowie die biologische Abstammung und entfaltet juristische Rechte und Pflichten. Der Mann ist gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig und ist sorgeberechtigt; das Kind hat ein Recht auf Erziehung durch den Vater, ihm stehen per Gesetz Unterhaltsansprüche zu und es ist erbberechtigt. Zudem erwächst aus dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind z. B. auch Zeugnisverweigerungrecht, Anspruch auf Familienversicherung (Krankenkasse) sowie Sorgepflicht des Kindes gegenüber dem Vater, sobald das Kind volljährig ist.

Der Begriff Vaterschaft beschreibt das Rechtsverhältnis zwischen einem Mann und einem Kind. Dieses muss nicht zwingend das leibliche Kind des Vaters sein. Ein Mann, der eine Frau geschwängert hat, ist nach dem normalen Rechtsverständnis von Nicht-Juristen automatisch auch der Vater. Ganz so einfach ist dies in juristischer Hinsicht jedoch nicht. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen biologischem Vater und rechtlichem Vater.

Ehemann automatisch Vater

Kommt ein Kind innerhalb einer Ehe auf die Welt, ist der Ehemann automatisch rechtlicher Vater. Dies gilt auch dann, wenn die Frau mit einem anderen Mann vor oder innerhalb der Ehe Verkehr hatte und die Empfängnis außerehelich stattgefunden hat. Der Mann, mit dem die Frau zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist, ist zunächst per Gesetz automatisch der rechtliche Kindesvater, ohne zwingend etwas mit der biologischen Zeugung des Kindes zu tun haben zu müssen.

Vaterschaft trotz Scheidung – das Kind ist ehelich

Nach der Scheidung sind Mann und Frau rechtlich getrennt. Wird die Frau während dem Trennungsjahr oder nach der Scheidung schwanger, ist der Ex-Mann nicht der Vater, wenn er mit der biologischen Zeugung nichts zu tun hatte. Aber: Wenn die Frau innerhalb von 302 Tagen nach der Eheauflösung ein Kind gebärt, gilt dieses Kind als ehelich und der Ex-Mann ist juristischer Vater – unabhängig davon, dass er nicht der biologische Vater (Erzeuger) ist.
Der Gesetzgeber sieht hierbei keine Ausnahmeregelung vor.
Auch wenn

  • die beiden geschiedenen Eheleute zerstritten sind
  • beide beteuern, in jedweder Hinsicht getrennte Wege zu gehen
  • der Mann zeugungsunfähig ist
gilt das nachehelich geborene Kind als ehelich und der Mann ist juristischer Vater.

Ehelichkeitsanfechtung

In einem solchen Fall dürfen lediglich rechtlicher Vater sowie das Kind eine Ehelichkeitsanfechtung prozessieren. Die Mutter selbst darf die Ehelichkeitsanfechtung nicht vornehmen, jedoch darf sie als Sorgenberechtigte das Anfechtungsverfahren für das Kind in die Wege leiten. Zwar sieht der Gesetzgeber hier eine theoretische Regelung vor, demnach z. B. das Kind dem Mann nachweisen muss, dass er in der Empfängniszeit mit der Mutter Verkehr hatte (oder auch nicht). Doch in der Praxis ist dies kaum möglich, so dass das angerufene Amtsgericht – Familiengericht – Mann und Frau befragt und einen Vaterschaftstest in einem anerkannten Labor anordnet.

Anfechtungsantrag

Das BGB sorgt mit §§ 1600 ff. für die entsprechende Rechtslage einer Vaterschaftsanfechtung. Um einen Anfechtungsantrag stellen zu können, muss fristenwahrend ein Antrag mit Anfechtungsgründen bei dem Familiengericht vorgetragen werden. Der Gesetzgeber sieht hier eine Frist von 2 Jahren vor. Die Frist beginnt dann, sobald Kind bzw. rechtlicher Vater Kenntnis über mögliche Gründe erhalten, die Zweifel an der ehelichen Abstammung des Kindes annehmen lassen. Dem Familiengericht müssen stichfeste und klagebefugte Gründe benannt werden. Der bloße Wunsch, sich Klarheit über die Vaterschaft zu verschaffen, um auszuschließen, dass es sich nicht um ein Kuckuckskind handelt oder weil das Kind eine andere Hautfarbe, Haarfarbe oder Augenfarbe als der rechtliche Vater hat, genügen nicht.

Konkret bedeutet dies:
Wenn nach dem Trennungsjahr oder nach der Scheidung die Ex-Partnerin ein Kind zur Welt bringt, obwohl du schon lange kein intimes Verhältnis mehr zu der Frau unterhält und faktisch die Vaterschaft ausschließen kannst, kann bereits ab Kenntnis der Schwangerschaft oder ab der Geburt die Frist beginnen. Gesteht dir die Mutter des Kindes jedoch nach 15 Jahren, dass sie ein außereheliches Verhältnis hatte und sie sich sehr sicher ist, dass du nicht der biologische Vater sein kannst, beginnt die Frist erst zu diesem Zeitpunkt, wo du darüber Kenntnis erhälst. Dies gilt auch, wenn aufgrund einer Blutuntersuchung (z. B. Notwendigkeit einer Knochenmarkspender oder eines Spendenorgans) herauskommt, dass die Vaterschaft auszuschließen ist.

Abstammungsgutachten / DNA-Analyse / Vaterschaftstest

Im Rahmen der Anfechtung beschließt das Gericht ein Abstammungsgutachten, bei dem Anhand der DNA die Vaterschaft im Labor geklärt wird. Die Mutterschaft selbst wird im Normalfall nicht geprüft, da das deutsche Rechtssystem nach dem Rechtsprinzip ‘Mater semper certa est’ handelt (‘Die Mutter ist immer sicher’). Für das Abstammungsgutachten werden von allen beteiligten Personen (Mutter, mutmaßlicher Vater, Kind bzw. Kinder) DNA-Proben genommen (Blut, Speichel). Anhand der Auswertung der DNA-Proben kann die Vaterschaft nachgewiesen oder widerlegt werden.

Umkehrung der Rechtsfolge

Wird bei dem gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest festgestellt, dass der bisher rechtliche Vater nicht der leibliche Vater ist, so wird die Vaterschaft per Gerichtsbeschluss aufgehoben und eine Umkehrung der Rechtsfolge tritt ein. Alle rechtlichen Beziehungen zwischen Mann und Kind werden aufgelöst. Gegenseitige Rechte und Pflichten erlischen.

Rechtlicher & privater Vaterschaftstest

Dass ein in der Ehe bzw. bis zu 302 Tage nach der Ehe geborenes Kind automatisch den Ehemann bzw. den geschiedenen Mann als Vater hat, ist dem Wunsch des Gesetzgebers geschuldet, dass jedes Kind einen Vater haben soll. Dennoch verbietet der Gesetzgeber, ohne Wissen und Einverständnis aller Beteiligten (Mann, Frau, Kind), auf eigene Faust einen Vaterschaftstest durchzuführen, da es sich bei einem solchen Test um einen gravierenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen handelt.

Ein Vaterschaftstest ist grundsätzlich verboten, wenn nicht alle Betroffenen darüber informiert und damit einverstanden sind.

Hohe Strafen bei heimlichem Vaterschaftstest

Ob rechtlicher oder privater Vaterschaftstest spielt also keine Rolle. Er muss immer mit dem Einverständnis aller erfolgen, kann jedoch richterlich angeordnet werden. Die getesteten Erwachsenen müssen die Einwilligung mit ihrer Unterschrift bestätigen. Wie ein solcher Test durchgeführt wird, kannst du im Ratgeber Vaterschaftstest hier nachlesen.
Wer privat einen Vaterschaftstest in Auftrag gibt und dabei mogelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro rechnen. Labore, die Vaterschaftstests ohne Einwilligungen durchführen, werden mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro bestraft.
Trotzdem unterscheidet sich der rechtliche vom privaten Vaterschaftstest. Der private Test gibt zwar in gleicher Zuverlässigkeit Aufschluss über die Vaterschaft. Jedoch ist er rechtlich nicht anerkannt. Beim rechtlichen DNA-Test muss ein Zeuge bei der Probeentnahme zugegen sein. Wird im Rahmen eines Abstammungsgutachtens für die Vaterschaftsanfechtung ein Test durchgeführt, werden (mutmaßlicher) Vater, Mutter und Kind fotografiert und es werden Fingerabdrücke genommen; bei Kleinkindern wird ein Fußabdruck gemacht. Außerdem müssen die Erwachsenen sich ausweisen und die Geburtsurkunde des Kindes muss vorgelegt werden, damit Sicherheit darüber besteht, dass es sich bei den Personen um die handelt, die getestet werden sollen.

Was wird beim Vaterschaftstest getestet?

Grundsätzlich können DNA-Proben aus zahlreichen Körperzellen bzw. Körpersekreten entnommen werden, um die Vaterschaft festzustellen. Aber auch Träger enthalten DNA-Spuren, die ausreichend sein können.
Zellen und Sekrete mit DNA:

  • Blut
  • Haare mit Wurzeln
  • Hautstücke
  • Samenflüssigkeit
  • Nasensekret
  • Speichel (Speichelprobe)
Mögliche Träger für DNA-Spuren:
  • Zahnbürste
  • Haarbürste
  • Schnuller
  • Trinkgefäße
  • Besteck
  • Zigaretten (-filter)
  • Rasierklingen
  • Slipeinlagen
Bei diesen Trägern besteht jedoch die Gefahr, dass dort nicht nur die DNA der Testperson anhaften, sondern auch die von anderen Menschen. Blut- bzw. Speichelprobe bieten wesentlich mehr Sicherheit. Aus diesem Grunde ist ein rechtlicher Vaterschaftstest weitaus sicherer, weil hier wissenschaftlicher gearbeitet wird und die Analyse von Fremd-DNA kaum möglich ist.

Zuverlässigkeit der Vaterschaftstests

Alle Labore arbeiten nach ISO-Norm, so dass es hinsichtlich der Durchführung einen sehr hohen Qualitätsstandard gibt. Dennoch gibt es keine 100-prozentige Zuverlässigkeit, da es trotz umfangreicher Qualitätskontrollen zu Fehlern kommen kann, deren Ursachen z. B. sein können:

  • Verwechslung (Proben)
  • Manipulation
  • Fehler bei Proben-Abnahme
  • Fehler im Labor
  • vorausgegangene empfangene Knochenmarkspender (verändert DNA)

Vaterschaftstest – die menschlichen Seiten

Vater, Mutter und Kind wollen und brauchen Rechtssicherheit darüber, wer der biologische Vater ist. Nahezu alle Männer machen die Akzeptanz eines Kindes davon abhängig, ob sie das Kind gezeugt haben. Kein Vater wünscht sich, ein Kuckuckskind zu haben. Doch die zwischenmenschlichen Aspekte im Zusammenhang mit Vaterschaft und Vaterschaftstest dürfen nicht außer Acht gelassen werden.

Warum macht man einen Vaterschaftstest?

Es gibt viele Gründe, warum ein Vaterschaftstest Aufschluss über die biologische Abstammung bringen soll. Zum Beispiel:

  • Fremdgehen
  • wechselnde Partner
  • kurzer Abstand zwischen zwei Beziehungen
  • Vergewaltigung
Nicht immer ist eine Vaterschaftsfeststellung der (vermuteten) Untreue der Partnerin geschuldet. Wurde die Frau vergewaltigt, besteht verständlicherweise der Wunsch danach, für Klarheit zu sorgen. Gleiches gilt auch, wenn die Beziehung noch frisch ist und es sehr früh zur Schwangerschaft kam, so dass durchaus der vorige Partner der Frau als Vater des Kindes in Betracht kommt.
Insofern Frau und Mann sich einvernehmlich darauf geeinigt haben, einen Test durchführen zu lassen und es den beiden lediglich darum geht, Gewissheit zu erhalten, genügt ein privater Vaterschaftstest, der die gleiche hohe Zuverlässigkeit aufweist, wie der rechtlich anerkannte Test.

Wichtig: Beide Erwachsene müssen sich dessen bewusst machen, was das Testergebnis im zwischenmenschlichen Bereich bedeutet. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Kind soziale Bindungen zum Mann aufgebaut hat.

Wie verändert ein Vaterschaftstest das Verhältnis von Mann und Frau?

Kuckuckskind: Ist die Partnerin fremd gegangen?

Besteht der Verdacht, die Partnerin könnte fremdgegangen sein und es handelt sich um ein Kuckuckskind, kann der Test nicht als zuverlässiges Messinstrument für Treue oder Untreue betrachtet werden. Zwar kann der Test feststellen, falls das Kind von einem anderen Mann gezeugt wurde. Jedoch kann durch einen solchen Test keinesfalls die Treue bewiesen werden. Auch dann nicht, wenn das Kind tatsächlich vom mutmaßlichen Vater gezeugt wurde.
Wenn der Mann auf den Vaterschaftstest besteht, weil er den Verdacht des Fremdgehens äußert, kann dies das Ende der Paarbeziehung bedeuten – vor allem dann, wenn die Partnerin sich nichts zu Schulden hat kommen lassen. Das Misstrauen des Partners sowie die falsche Verdächtigung verändert die Gefühle der Frau.
Andersherum: Die Frau verweigert den Test, weil sie sich entweder ertappt oder immens verletzt fühlt, weil sie nicht untreu war. Dann wächst das Misstrauen im Mann, was ebenfalls die Beziehung zerstören kann.

Kind vom vorigen Partner?

Zwei Menschen lernen sich kennen und lieben. Das kommt vor und womöglich gab es im Leben der Frau noch bis vor Kurzem einen anderen Mann. Kurz nach dem Zusammenkommen stellt sich die Schwangerschaft heraus. Auch dies ist eine klassische Situation, in der das Paar über einen Vaterschaftstest nachdenkt. Zwei Männer kommen in Betracht, das Kind gezeugt zu haben.
Stimmt die Liebe zwischen den beiden Partnern, ist es durchaus möglich, dass die Frage nach der Vaterschaft im gemeinsamen Miteinander keine Rolle spielt. Viele Männer nehmen auch ein Kind an, bei dem die Vaterschaft nicht geklärt ist oder bei dem sie wissen, dass sie nicht die biologischen Väter sind. Im Grunde kann sich das Paar einvernehmlich darauf vereinbaren, dass der “Ziehvater” sich mit allen Konsequenzen als rechtlicher Vater eintragen lässt oder im Falle einer Heirat während der Schwangerschaft der Mann ohnehin zum rechtlichen Vater wird.

Die Wichtigkeit der Vaterschaftsklärung

Doch in dieser Situation wird die Wichtigkeit der Vaterschaftsabklärung in aller Deutlichkeit ersichtlich. Was ist, wenn das Kind ernsthaft erkrankt und eine Spendenniere oder eine Blutspende benötigt? Was ist, wenn es dann sehr wohl eine Rolle spielt, ob der rechtliche Vater auch der leibliche Vater ist? Was ist, wenn das Kind bereits älter ist und es so dem Geheimnis – einer Lebenslüge – seiner Eltern auf die Schliche kommt, wo es sein Leben lang davon ausging, dass Papa auch der leibliche Papa ist?

Vaterschaft – Eine juristische und ethische Angelegenheit

Die Frage nach der Vaterschaft ist nicht nur in juristischer Hinsicht von größter Bedeutung, sondern auch eine ethische Angelegenheit. Jedes Kind hat das Recht darauf, seine Wurzeln zu kennen und Eltern – ungeachtet ob biologisch oder “nur” sozial” – haben die Pflicht, das Kind nicht in Lebenslügen zu erziehen.
Letztendlich muss also immer sehr genau überlegt werden, ob man einen Vaterschaftstest durchführen will oder nicht. Eins ist in jedem Fall sicher: Ob rechtlicher, biologischer oder sozialer Vater – jedes Kind hat Liebe, Fürsorge und Zuwendung verdient.

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