Ausgehzeiten für Teenager: Was das Jugendschutzgesetz wirklich erlaubt
Von Michael Schöttler ·
EU AI Act: Text ist vom Autor · Bilder KI erstellt
papa.de bei Google bevorzugen (öffnet in neuem Tab)
Das Wichtigste in Kürze
- Das Jugendschutzgesetz setzt keine allgemeine Uhrzeit fest, zu der Jugendliche zu Hause sein müssen.
- Klare Zeiten gelten vor allem für Gaststätten, Clubs, Tanzveranstaltungen, Kinos und jugendgefährdende Orte.
- NRW, Bayern, BW, Hessen und RLP nutzen beim Jugendschutzgesetz dieselben Bundesregeln, lokale Regeln können trotzdem eine Rolle spielen.
- Faire Ausgehzeiten hängen nicht nur vom Alter ab, sondern auch von Heimweg, Anlass, Zuverlässigkeit und Kontaktregel.
- Eine erziehungsbeauftragte Person kann mehr erlauben, muss aber wirklich geeignet und erreichbar sein.
Kaum ein Satz macht am Abend schneller dicke Luft als: „Alle anderen dürfen länger raus.“ Genau deshalb lohnt sich ein nüchterner Blick auf Teenager, Ausgehzeiten und das, was das Jugendschutzgesetz tatsächlich sagt.
Ich habe gelernt: Wer nur mit „weil ich es sage“ kommt, verliert schnell den Draht. Wer aber Gesetz, Vertrauen, Heimweg und Reife sauber trennt, führt viel bessere Gespräche.
Inhaltsverzeichnis
- Was regeln Ausgehzeiten im Jugendschutzgesetz wirklich?
- Welche Ausgehzeiten zeigt die Jugendschutzgesetz Tabelle?
- Was gilt mit 12, 13, 14, 15 oder 16 Jahren?
- Welche Zeiten nutze ich als grobe Elternregel?
- Wie lege ich zu Hause faire Ausgehzeiten fest?
- Welche Praxisfälle sorgen im Familienalltag für Streit?
- Welche Fehler machen Eltern bei Ausgehzeiten häufig?
- Was ist bei Sicherheit, Heimweg und Begleitpersonen wichtig?
- Was gilt bei Krankschreibung oder Krankenstand?
- Gelten in NRW, Bayern, BW, Hessen und RLP andere Ausgehzeiten?
- Was ist mit Ausgehzeiten in der Schweiz und Österreich?
- Wie wird aus Ausgehzeiten ein guter Deal mit deinem Teenager?
Personalisierte Empfehlungen für deine Lebensphase – Kostenlos registrieren ›
Was regeln Ausgehzeiten im Jugendschutzgesetz wirklich?
Der wichtigste Punkt zuerst: Das deutsche Jugendschutzgesetz ist keine allgemeine Ausgangssperre. Es sagt nicht: Mit 14 musst du um 20 Uhr zu Hause sein, mit 15 um 22 Uhr und mit 16 um Mitternacht. Wenn dein Teenager einfach draußen unterwegs ist, im Park sitzt oder bei Freunden ist, gibt es im Bundesgesetz keine pauschale Heimgehzeit.
Das Gesetz greift vor allem an bestimmten Orten. Dazu zählen Gaststätten, Tanzveranstaltungen, Kinos, Spielhallen und Orte, an denen Kinder oder Jugendliche gefährdet sein können. Wenn Eltern nach „draußen bleiben Jugendschutzgesetz Ausgehzeiten Tabelle“ suchen, steckt oft genau diese Verwechslung dahinter: Gesetzliche Zeiten gelten nicht für jede Straße, sondern für bestimmte öffentliche Angebote.
Für uns Eltern heißt das: Wir dürfen und müssen eigene Regeln machen. Das klingt erst einmal anstrengend, ist aber auch eine Chance. Ich kann mit meinem Kind über Vertrauen, Sicherheit und den Heimweg sprechen, statt nur eine starre Tabelle vorzulesen.
Welche Ausgehzeiten zeigt die Jugendschutzgesetz Tabelle?
Eine gute Jugendschutzgesetz Ausgehzeiten Tabelle muss sauber sagen, worum es geht. Es gibt nicht die eine Uhrzeit für alle Orte. Ich finde Tabellen nur dann hilfreich, wenn sie nicht so tun, als stünde im Gesetz eine allgemeine Heimgehpflicht.
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Regeln nach dem Jugendschutzgesetz zusammen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, hilft aber beim Elternabend am Küchentisch, wenn die Diskussion gerade heißläuft.
| Ort oder Anlass | Unter 16 Jahren | 16 und 17 Jahre | Quelle |
|---|---|---|---|
| Gaststätte | Ohne Begleitung nur zwischen 5 und 23 Uhr, wenn eine Mahlzeit oder ein Getränk eingenommen wird | Ohne Begleitung nur zwischen 5 und 24 Uhr | § 4 JuSchG |
| Tanzveranstaltung oder Disco | Ohne sorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person nicht erlaubt | Ohne Begleitung bis 24 Uhr erlaubt | § 5 JuSchG |
| Kino | Die Vorstellung muss je nach Alter früh genug enden, zusätzlich gilt die Altersfreigabe | Bis 24 Uhr ohne Begleitung möglich, wenn die Freigabe passt | § 11 JuSchG |
| Spielhalle | Nicht erlaubt | Nicht erlaubt | § 6 JuSchG |
| Straße, Park, privater Besuch | Keine pauschale Uhrzeit im Bundesgesetz | Keine pauschale Uhrzeit im Bundesgesetz | Elternregel |
Wichtig ist das Wort „Begleitung“. Wenn ein Elternteil dabei ist oder eine passende erziehungsbeauftragte Person, kann in manchen Fällen mehr gehen. Diese Person darf aber nicht einfach irgendein älterer Kumpel sein, der selbst kaum den Überblick hat.
Was gilt mit 12, 13, 14, 15 oder 16 Jahren?
Bei Ausgehzeiten mit 12 oder Ausgehzeiten mit 13 spielt das Gesetz oft weniger eine Rolle als viele denken. Für den privaten Besuch bei Freunden entscheidet ihr als Eltern. Für Gaststätten, Kino oder Tanzveranstaltungen gelten die gesetzlichen Grenzen, die gerade bei jüngeren Teenagern deutlich enger sind.
Ausgehzeiten mit 14 und Ausgehzeiten mit 15 sind in vielen Familien der erste echte Reibepunkt. Der Teenager fühlt sich groß, die Eltern sehen aber noch den unsicheren Heimweg, Gruppendruck oder das Handy mit leerem Akku. Ich würde in diesem Alter weniger über „du bist noch zu klein“ sprechen und mehr über konkrete Punkte: Wo bist du, mit wem bist du dort, wie kommst du heim, wann meldest du dich?
Ausgehzeiten mit 16 sind anders, weil das Jugendschutzgesetz mehr erlaubt. Ausgehzeiten 16 Jährige heißt aber nicht automatisch: jedes Wochenende bis 24 Uhr oder länger. Gesetzlich kann eine Disco bis 24 Uhr ohne Begleitung möglich sein, zu Hause darfst du trotzdem eine frühere Zeit setzen, wenn Schule, Müdigkeit, Heimweg oder bisherige Zuverlässigkeit dagegen sprechen.
Welche Zeiten nutze ich als grobe Elternregel?
Ich arbeite lieber mit Startzeiten als mit ewigen Grundsatzdebatten. Für einen normalen Abend in der Schulwoche ist bei uns früher Schluss als am Wochenende. Wenn am nächsten Tag Training, Klassenarbeit oder frühes Aufstehen wartet, ist das kein Vertrauensbruch, sondern schlicht Alltag.
- Mit 12 oder 13: kurze Wege, klare Adresse, meist frühe Heimzeit und Abholung bei Dunkelheit.
- Mit 14 oder 15: mehr Spielraum am Wochenende, aber mit fester Kontaktregel.
- Mit 16 oder 17: längere Abende, wenn Heimweg und Gruppe passen.
- Bei neuen Orten: erst einmal kürzer testen, danach neu reden.
Wie lege ich zu Hause faire Ausgehzeiten fest?

Ich starte nicht mit der Uhrzeit, sondern mit dem Risiko. Ein Geburtstag zwei Straßen weiter ist etwas anderes als ein Volksfest in der Innenstadt. Eine feste Gruppe mit bekannten Eltern ist etwas anderes als „wir schauen mal, wer kommt“. Genau diese Unterschiede darf dein Teenager verstehen.
Bei uns hilft ein kleines Raster. Ich frage nach Ort, Gruppe, Heimweg, Erreichbarkeit und nächstem Tag. Erst dann reden wir über die Uhrzeit. So merkt mein Kind: Es geht nicht darum, Macht zu zeigen. Es geht darum, ob der Plan trägt.
Die beste Regel ist vorher klar und nachher überprüfbar. Wenn 22 Uhr vereinbart ist, bedeutet das nicht „ich stehe um 22 Uhr erst an der Bushaltestelle“. Es bedeutet: zu Hause oder am vereinbarten Abholpunkt. Diese Klarheit spart viele Nachrichten mit Puls.
Welche Praxisfälle sorgen im Familienalltag für Streit?
Der Klassiker bei uns: „Ich schlafe bei einem Freund, dann ist die Uhrzeit doch egal.“ Nein, ist sie nicht automatisch. Übernachten kann eine gute Lösung sein, wenn ich die Familie kenne und klar ist, wo die Jugendlichen wirklich sind. Es darf aber kein Trick sein, um ohne Plan durch die Nacht zu ziehen.
Ein zweiter Fall ist die spontane Planänderung. Erst Kino, dann noch Döner, dann noch kurz zum Platz. Ich finde Spontanität nicht schlimm, aber sie braucht ein Update. Eine kurze Nachricht mit neuem Ort und neuer Heimzeit ist keine Kontrolle bis ins letzte Detail. Sie ist der Preis für mehr Freiheit.
Auch Partys mit älteren Jugendlichen sind knifflig. Mit 15 wirkt eine Runde mit 17 Jährigen spannend, aber Alkohol, Heimweg und Gruppendruck können schnell kippen. Ich frage dann nicht nur nach dem Geburtstagskind, sondern auch danach, ob Erwachsene greifbar sind und wie die Eltern des Gastgebers das Ganze sehen.
Welche Fehler machen Eltern bei Ausgehzeiten häufig?

Der erste Fehler: nur mit dem Gesetz wedeln. Wenn ich meinem Teenager sage, „das Jugendschutzgesetz verbietet das“, obwohl es um einen privaten Spaziergang geht, verliere ich Glauben. Dann wird aus einer sinnvollen Grenze eine falsche Behauptung.
Der zweite Fehler: zu spät verhandeln. Wenn der Teenager schon mit Jacke im Flur steht, ist niemand entspannt. Besser ist ein Gespräch am Nachmittag oder am Tag davor. Dann kann ich auch sagen: „Für heute ja, aber nur bis 22 Uhr, weil ich den Heimweg noch nicht gut finde.“
Der dritte Fehler: Strafen ohne Plan. Wenn dein Kind 20 Minuten zu spät kommt, ist Ärger normal. Trotzdem bringt es mehr, erst zu klären, warum es passiert ist. War der Bus weg, war der Akku leer, wurde getrödelt oder wurde bewusst gelogen? Die Folge sollte zum Problem passen.
Was ist bei Sicherheit, Heimweg und Begleitpersonen wichtig?
Eine erziehungsbeauftragte Person kann im Jugendschutz eine große Rolle spielen. Das ist jemand, dem Eltern für einen bestimmten Abend Verantwortung übertragen. Ich würde das nie nebenbei machen. Die Person muss volljährig, nüchtern, erreichbar und bereit sein, wirklich hinzuschauen.
Beim Heimweg bin ich streng. Dunkle Wege, schlecht getaktete Busse oder lange Wartezeiten sind keine Kleinigkeit. Manchmal ist die beste Ausgehzeit nicht die späteste, sondern die, zu der noch eine sichere Verbindung fährt. Wenn ich abhole, ist der Treffpunkt klar und nicht „irgendwo vorne“.
Handyregeln gehören für mich dazu. Nicht als Überwachungsfilm, sondern als Notfallnetz. Akku über 30 Prozent vor dem Heimweg, Ton an, Standort nur wenn vorher vereinbart, Notfallnummern gespeichert. Wer mehr Freiheit will, muss erreichbar bleiben.
Was gilt bei Krankschreibung oder Krankenstand?
Ausgehzeiten bei Krankschreibung hängen nicht am Jugendschutzgesetz. Wenn ein Schüler krank ist, sollte alles zur Genesung passen. Ein kurzer Spaziergang kann okay sein, eine Party bis spät in die Nacht passt meist nicht zu „ich bin krank“. Bei Azubis wird es arbeitsrechtlich heikler, weil sie nichts tun sollten, was die Heilung verzögert.
Für Österreich tauchen oft Begriffe wie Krankenstand Ausgehzeiten Österreich oder Ausgehzeiten Salzburg auf. Dort kann bei Beschäftigten der Arzt oder die Krankenkasse Vorgaben machen. Für Teenager in Deutschland würde ich es schlicht halten: Wer so krank ist, dass Schule oder Ausbildung nicht geht, plant keinen normalen Ausgehabend.
Gelten in NRW, Bayern, BW, Hessen und RLP andere Ausgehzeiten?

Bei Suchanfragen wie Jugendschutzgesetz NRW Ausgehzeiten, Jugendschutz Bayern Ausgehzeiten, Jugendschutzgesetz Ausgehzeiten Tabelle BW, Tabelle Bayern, Tabelle Hessen oder Tabelle RLP ist die kurze Antwort: Das Jugendschutzgesetz ist ein Bundesgesetz. Die Grundregeln für Gaststätten, Disco, Kino und Spielhallen sind in Deutschland nicht je Bundesland komplett anders.
Trotzdem kann es vor Ort zusätzliche Spielregeln geben. Städte können bei Festen, Bahnhöfen oder bestimmten Plätzen genauer hinschauen. Veranstalter können eigene Einlassregeln setzen. Eine Disco darf also strenger sein als das Gesetz, zum Beispiel generell erst ab 16 oder nur mit Formular und Ausweis.
Wenn dein Teenager sagt, „in Bayern dürfen alle länger“ oder „in NRW ist das anders“, lohnt sich der Faktencheck. Meist geht es nicht um ein anderes Gesetz, sondern um Elternregeln, Einlasspolitik oder lokale Auflagen.
Was ist mit Ausgehzeiten in der Schweiz und Österreich?
Beim Jugendschutzgesetz Schweiz Ausgehzeiten muss man aufpassen, weil die Schweiz kein deutsches Jugendschutzgesetz nutzt. Viele Regeln hängen vom Kanton und vom konkreten Bereich ab, etwa Alkohol, Clubs oder Veranstaltungen. Eine pauschale Tabelle für die ganze Schweiz wäre unseriös.
Auch Ausgehzeiten Österreich sind nicht mit Deutschland gleichzusetzen. In Österreich regeln die Bundesländer den Jugendschutz, daher können Wien, Salzburg und andere Länder unterschiedliche Vorgaben haben. Wenn du dort lebst oder Urlaub machst, prüfe die aktuelle Seite des jeweiligen Bundeslands, besonders bei Clubs, Konzerten und langen Festabenden.
Für deutsche Eltern im Urlaub ist mein Rat simpel: Nicht nur fragen, was erlaubt ist, sondern auch, was sicher ist. Ein fremder Ort, andere Heimwege und eine unbekannte Gruppe verändern die Lage stärker als eine einzelne Uhrzeit.
Wie wird aus Ausgehzeiten ein guter Deal mit deinem Teenager?
Ich mag schriftliche Mini Absprachen. Nicht als Vertrag mit Paragrafen, sondern als klare Nachricht: Ort, Leute, Heimweg, Uhrzeit, Meldepunkt. Wenn später Streit entsteht, kann keiner behaupten, er habe es anders verstanden.
Gute Deals wachsen mit. Wer drei Abende zuverlässig war, bekommt beim nächsten Mal eher Spielraum. Wer sich nicht meldet oder absichtlich falsche Angaben macht, muss wieder kleiner starten. So bleibt Freiheit an Verantwortung gekoppelt, ohne dass jedes Wochenende zum Machtkampf wird.
Und ja, manchmal ist ein Nein richtig. Ein Nein braucht aber einen Grund, den dein Teenager wenigstens nachvollziehen kann. „Ich kenne den Ort nicht und der letzte Bus fährt zu früh“ klingt anders als „weil ich das nicht will“. Genau dieser Unterschied entscheidet oft, ob ein Streit eskaliert oder ob ihr im Gespräch bleibt.
Mehr Ruhe in der Teenager Phase?
In unserer Teenager Kategorie findest du weitere klare Elternhilfen für Streitpunkte, Freiheit und Vertrauen.
Zur Teenager KategorieWas ich dir rate
Häufige Fragen
Gibt es im Jugendschutzgesetz allgemeine Ausgehzeiten für Jugendliche?
Nein. Das Jugendschutzgesetz legt keine allgemeine Uhrzeit fest, zu der Jugendliche zu Hause sein müssen. Es regelt vor allem bestimmte Orte wie Gaststätten, Tanzveranstaltungen, Kinos und Spielhallen.
Welche Ausgehzeiten gelten mit 14 Jahren?
Für private Treffen setzen die Eltern die Ausgehzeit. Im Jugendschutzgesetz gelten mit 14 vor allem Grenzen für Gaststätten, Kinos und Tanzveranstaltungen. Eine Disco ist ohne sorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person in der Regel nicht erlaubt.
Welche Ausgehzeiten gelten mit 15 Jahren?
Mit 15 gibt es keine pauschale gesetzliche Heimgehzeit. Für Gaststätten gilt ohne Begleitung meist nur der Aufenthalt zwischen 5 und 23 Uhr, wenn etwas gegessen oder getrunken wird. Für Discos braucht es in der Regel Begleitung.
Wie lange dürfen 16 Jährige ausgehen?
Mit 16 dürfen Jugendliche nach dem Jugendschutzgesetz zum Beispiel Tanzveranstaltungen ohne Begleitung bis 24 Uhr besuchen. Eltern dürfen trotzdem frühere Zeiten festlegen, wenn Heimweg, Schule oder Zuverlässigkeit dagegensprechen.
Gelten in NRW, Bayern, BW, Hessen oder RLP unterschiedliche Jugendschutz Ausgehzeiten?
Die Grundregeln des Jugendschutzgesetzes gelten bundesweit. Unterschiede können durch Veranstalter, Städte, lokale Auflagen oder Hausregeln entstehen, nicht durch eine komplett andere Ausgehzeiten Tabelle im Bundesland.
Darf eine erziehungsbeauftragte Person längere Ausgehzeiten ermöglichen?
Ja, in bestimmten Fällen. Die Person muss volljährig, geeignet, erreichbar und von den Eltern konkret beauftragt sein. Sie übernimmt für diesen Abend Verantwortung und sollte nicht nur pro forma dabei sein.
Weiterlesen

Erste Liebe beim Teenager: Gespräche auf Augenhöhe
Das könnte dich auch interessieren
Wie machst du das als Papa?
Tausch dich mit über 60.000 Vätern in unserer Facebook-Gruppe aus – oder stelle deine Frage im Forum auf papa.de.
Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen. Für dich ändert sich am Preis nichts.



