Stunt Scooter, Cityroller, Kickboard und was es noch alles für Varianten gibt: Die fahrbaren Untersetzer sind beliebt wie eh und je. Viele Kinder haben gerade erst das Laufen gelernt und schon sind sie mit einem Fuß auf dem Roller. Verständlich, denn diese Art der Fortbewegung ist noch mal einfacher zu erlernen als das Fahrradfahren.
Nicht zuletzt wegen des jungen Einstiegsalters ist es von größter Wichtigkeit, ein paar Basics bezüglich der Sicherheit zu befolgen. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollte, wenn Ihr Kind mit dem Roller unterwegs ist.
Die Frage nach der Sicherheit
Die Verletzungsgefahr ist beim Rollerfahren vergleichsweise gering, da die Fallhöhe aufgrund der Nähe des Trittbretts zum Boden nicht sehr hoch ist. Dennoch können die kleinen Fahrzeuge eine ordentliche Geschwindigkeit erreichen und es kann zu Zusammenstößen führen. Als wichtigste Sicherheitsvorkehrung empfehlen wir daher das Tragen eines Helmes.
Als weitere Sicherheitsvorkehrungen können Knie- und Ellenbogenschoner getragen werden. Insbesondere wenn es Ihre Tochter oder Ihr Sohn auf einen Kinder Stunt Scooter abgesehen hat, um spannende Tricks zu meistern, empfiehlt sich das Tragen der vollständigen Schutzausrüstung. Schließlich ist es wahrscheinlicher zu stürzen, wenn die Kids sich daran probieren, Bordsteine hinunter zu springen oder das Board einmal um 360 Grad herum zu schwingen.
Auch bei sehr kleinen Kindern, die motorisch noch nicht sehr weit entwickelt sind, empfiehlt sich eine vollständige Schutzausrüstung bestehend aus Helm, Knie- und Ellenbogenschonern.
Familienausflug mit dem Tretroller
Es sollte selbstverständlich sein, dass das Kind den Roller gut beherrschen sollte, bevor zum Beispiel gemeinsame Touren mit der Familie gemacht werden. Innenhöfe oder Spielstraßen eignen sich ideal dafür, mit dem Gefährt vertraut zu werden. Geben Sie Ihrem Kind so viel Zeit zum Üben, dass es sich auf dem Roller wohl und sicher fühlt.
Vergewissern Sie sich, dass Ihr Kind vorausschauend fährt. Das bedeutet, dass es Hindernisse vor sich erkennt und zum Beispiel andere Kinder nicht umfährt. Kann sich das Kind auf dem Roller Ihrer Geschwindigkeit anpassen und eine abrupte Bremsung durchführen? Erst wenn diese Kriterien erfüllt sind, können Sie einen gemeinsamen Ausflug in Erwägung ziehen.
Im Straßenverkehr
Bei Ihrer Ausflugsplanung sollten Sie sich mit den Regeln im Straßenverkehr vertraut machen. Scooter sowie Tretroller sind weder auf öffentlichen Straßen noch auf Radwegen erlaubt. Es muss also der Gehweg genutzt werden. Je nachdem, wie ausgelastet dieser ist, sollte der Roller geschoben werden. In Fußgängerzonen oder Straßen, wo kein Fußweg vorhanden ist, darf als Ausnahme auf der Straße gefahren werden. Dies sollte natürlich nur geschehen, wenn Ihr Kind mit dem Straßenverkehr vertraut ist.
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