In diesem Artikel möchten wir die Rechte und Pflichten werdender Väter einmal genauer beleuchten. Wer ist im rechtlichen Sinne Vater? Welche Pflichten ergeben sich hieraus? Was ist dein gutes Recht als (werdender) Vater?
Vater im rechtlichen Sinne
Von Gesetzeswegen kannst du aus drei Gründen Vater werden.
- Das Kind wird innerhalb einer Ehe geboren, dann ist der Ehegatte der Mutter automatisch der gesetzliche Vater.
- Du adoptierst ein Kind.
- Du erkennst die Vaterschaft noch während der Schwangerschaft oder nach der Geburt an.
Verheiratete Väter haben automatisch Sorgerecht
Während verheiratete Väter automatisch das halbe Sorgerecht für ihr Kind erhalten, sieht es bei unverheirateten Männern mit dem Sorgerecht leider etwas anders aus. Damit du nach der Geburt automatisch die gleichen Väterrechte erhältst, solltest du noch vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen und das Sorgerecht mit deiner Partnerin teilen (sog. Sorgeerklärung).
Eine Vaterschaftsanerkennung wird beim zuständigen Jugendamt oder dem Standesamt beurkundet. Hierfür benötigst du jedoch die Zustimmung der Kindsmutter. Ist die Mutter noch in einer Ehe (auch Scheidungsjahr zählt) muss auch der noch Ehepartner einwilligen (siehe unten).
Durch die Vaterschaftsanerkennung hast du noch keine Rechte, dafür alle Pflichten (auch Unterhalt). Du musst also zusätzlich zur Vaterschaftsanerkennung noch das Sorgerecht beantragen! Diesem Antrag müssen deine Partnerin und ggf. der noch Ehegatte einwilligen!
Was passiert, wenn die Kindsmutter der Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmt?
Falls die Kindsmutter ihre Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung verweigert, kann sie niemand dazu zwingen. Männer, die trotzdem als juristischer Vater gewertet werden möchten, haben jedoch die Möglichkeit, ihre Vaterschaft in einem Vaterschaftsfeststellungsprozess beim Familiengericht ermitteln zu lassen. In der Praxis ist dies jedoch leider ein sehr schwieriger Prozess, da die Kindsmutter die Vertretungsmacht gegenüber ihrem minderjährigen Kind hat, und juristisch gesehen so am deutlich längeren Hebel sitzt. In manchen Fällen, etwa wenn das Kindeswohl gefährdet ist, können sich andere Mittel und Wege ergeben, aber dies ist in den wenigsten Fällen überhaupt gegeben. Die einfachste, und sinnvollste Möglichkeit ist es, sich bereits vor der Geburt mit der Mutter zu einigen und eine gemeinsame Lösung zu finden, was Umgangs- und Sorgerecht angeht. Wie in jedem Extremfall gilt, hol dir rechtzeitig juristische Unterstützung, falls du dich nicht mit deiner Partnerin so einigen kannst.
Alternativ kannst du auch zum Jugendamt gehen (hier kannst du dein Jugendamt suchen) und dich dort beraten lassen. Das Bundesministerium für Familie ist ebenfalls eine gute Quelle für weitere Informationen.
Wie sieht es aus, wenn die Mutter noch verheiratet ist, das Kind aber aus einer neuen Partnerschaft entstanden ist?
In Deutschland ist es immer noch so, dass ein Mann einem Kind automatisch als Vater zugeordnet wird, wenn dieses in einer bestehenden Ehe geboren wird. Selbst dann, wenn bereits ein Scheidungsverfahren anhängig ist. Natürlich wird der „Noch-Ehemann“ nicht das Ziel verfolgen, als Vater für dieses Kind gewertet zu werden, ergeben sich doch nicht zu verachtende Pflichten aus seiner Vaterschaft. In einer entsprechenden „Drittanerkennung“, beziehungsweise der „Qualifizierten Vaterschaftsanerkennung“ kannst du, deine Partnerin und deren Ehemann eine Anerkennungsurkunde beim Jugendamt unterschreiben. Allerdings wirst du frühestens am Tag der rechtskräftigen Scheidung auch erst tatsächlich in den Geburtseintrag deines Kindes als rechtskräftiger Vater eingetragen.
Für die Vaterschaftsanerkennung benötigst du folgende Dokumente:[error]
- Einen gültigen Personalausweis
- Deine Geburtsurkunde
- Die Zustimmung aller beteiligten Personen
- Mutterpass
- 30 Euro
Welchen Nachnamen trägt der Nachwuchs?
Wird ein Kind innerhalb einer Ehe geboren, stellen sich bei der Wahl des Familiennamens selten Fragen. Häufig tragen die Ehepartner den gleichen Familiennamen und das Kind erhält eben diesen auch. Haben die Ehepartner unterschiedliche Nachnamen, wurde allerdings bei der Eheschließung bereits ein Ehename festgelegt, welcher automatisch an das Kind vergeben wird.
Nicht verheiratete Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht
In einer solchen Konstellationen können sich beide Elternteile einigen, welchen Familiennamen das Kind nach der Geburt tragen soll. Entweder erhält es den Namen vom Vater oder der Mutter. Für Eltern, die sich nicht einigen können, übernimmt ein Familiengericht diese Entscheidung.
ACHTUNG: Ein Doppelname aus beiden Familiennamen darf nicht gebildet werden.
Nicht verheiratete Eltern mit alleinigem Sorgerecht
Das Sorgerecht liegt in der Regel bei unverheirateten Elternteilen nach der Geburt bei der Mutter. Üblicherweise erhält das Kind dann auch ihren Namen. Allerdings besteht auch hier die Möglichkeit, dass sich die Eltern einigen und das Kind den Namen des Vaters erhält. Stellt sich die Mutter quer, haben Väter hier jedoch schlechte Chancen ihrem Nachwuchs den eigenen Familiennamen weiterzugeben.
Name kann auch nach der Geburt noch geändert werden
In manchen Fällen übernehmen Eltern die gemeinsame Sorge erst nach der Geburt ihres Kindes. Dann kann der Nachname innerhalb von drei Monaten neu bestimmt werden. Dabei können die Eltern wahlweise zwischen dem Namen der Mutter oder des Vaters wählen. Falls sie zwischenzeitlich geheiratet haben, erhält das Kind dann den Ehenamen.
Nach den Regelungen des BGB ist eine nachträgliche Änderung des Familiennamens nicht vorgesehen und auf Grund dessen nur in begrenzten Ausnahmefällen möglich.
Können werdende Väter in der Schwangerschaft mitbestimmen?
Auch innerhalb einer bestehenden Schwangerschaft kann es unter Partnern oder getrennt lebenden Elternteilen zu Unstimmigkeiten kommen. Beispielsweise kann es sein, dass sich eine schwangere Frau für eine risikoreiche Fruchtwasseruntersuchung entscheidet, der Vater des Kindes diese Untersuchung aber nicht für gut heißt, weil die Gefahr für das ungeborene Kind zu hoch ist. Oder aber die Auswahl des Geburtsortes. Die Mutter möchte das Kind unbedingt in einem Geburtshaus, nicht aber in einer Klinik zur Welt bringen. Darfst du als Vater des Kindes mitentscheiden?
NEIN!
Hier gilt, dass du alle Rechte eines Vaters erst mit der Geburt und dem Namenseintrag in die Geburtsurkunde des Kindes erhältst. Alle Entscheidungen, die bis dahin zu treffen sind, kann die Kindsmutter alleine entscheiden.
Deine Rechte als Vater
Du hast dich von deiner Partnerin getrennt oder aber hast ein uneheliches Kind, für das du das Sorgerecht innehast? Dann hast du auch eine ganze Menge Rechte. Du hast das Recht, dein Kind regelmäßig zu sehen, und musst auch bei allen einschneidenden Ereignissen in seinem Leben mitbestimmen. Sei es ein Schulwechsel, eine bestimmte ärztliche Behandlung, beispielsweise eine Operation, ein Umzug oder die Beantragung eines behördlichen Dokumentes. Für solche Ereignisse musst du grundsätzlich um dein Einverständnis gebeten werden.
Etwas anders kann es beim Aufenthaltsbestimmungsrecht aussehen. Dieses Recht ist ein Teil des Sorgerechts und sieht die Bestimmung des räumlichen Aufenthaltsortes eines minderjährigen Kindes vor. Hierunter fallen neben des üblichen Wohnortes auch Sonderregelungen wie für Urlaub oder Krankenhausaufenthalte.
In besonderen Fällen, immer dann, wenn sich die Eltern über das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht einig werden können, kann dieses per Gerichtsentscheidung vom Sorgerecht abgespalten werden und auf nur einen Elternteil übertragen werden.
Grundsätzlich gilt: Bestehen aufgrund von Meinungsverschiedenheiten Probleme bei der Aufenthaltsbestimmung zwischen den Elternteilen, sollte das Jugendamt hinzugezogen werden. Dieses leistet im Rahmen der Jugendhilfe unterstützende Leistung und vermittelt zwischen beiden Parteien.
Ohne Pflichten geht es nicht
Neben der üblichen Rechte, die ein Vater hat, muss er sich natürlich auch mit der Kehrseite beschäftigen und hat dementsprechende Verpflichtungen. Dabei ist es selbstredend, dass du als Vater alle Entscheidungen die du triffst, grundsätzlich zum Kindeswohl treffen musst. Doch besonders der rechtliche Anspruch auf Kindesunterhalt bereitet einigen Vätern so manch schlaflose Nacht. Väter sind ihren, nicht bei ihnen lebenden, Kindern gegenüber barunterhaltspflichtig. Die Höhe richtet sich nach dem persönlichen Einkommen und dem Alter des Kindes. Eine pauschale Höhe des fälligen Kindesunterhaltes können wir dir nicht genau nennen. Auskunft hierüber gibt die Düsseldorfer Tabelle.
Eines jedoch kann pauschal beantwortet werden: Du brauchst keine Angst davor zu haben, dass du deinen letzten Pfennig für den Kindesunterhalt aufbringen musst. Hierfür hat die Düsseldorfer Tabelle einen Selbstbehalt vorgesehen. Dieser liegt 2020 bei erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen bei 1.160€ und bei nichterwerbstätigen bei 960€ gegenüber ihren minderjährigen Kindern.
Diese Zahlen sind jedoch auch nicht zu 100% festgeschrieben und können bei beispielsweise nicht vermeidbaren, höheren Wohnkosten nach oben hin angehoben werden. Du siehst, das Unterhaltsrecht ist ziemlich kompliziert und lässt keine pauschalen Aussagen zu. In einem solchen Fall ist es grundsätzlich ratsam einen Juristen zu Rate zu ziehen.
Was passiert, wenn ich keinen Unterhalt leisten kann
Dieser Umstand ist gar nicht so unüblich und kommt in Deutschland häufig vor. Ein Vater geht zwar arbeiten, aber nach Abzug aller Kosten bleibt kein Geld übrig, um dem Kind einen angemessenen Unterhalt zu zahlen. In diesem Falle gibt es für die Mutter die Möglichkeit, für Kinder bis 12 Jahre eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten zu lassen. Diese Beistandschaft kümmert sich um die rechtlichen Belange des Kindes. Bis zu 12 Jahre leistet das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss in Höhe von 180€ monatlich. Im Rahmen der Beistandschaft wird das Jugendamt jedoch versuchen, dieses Geld bei dir wieder zu holen.
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