Elterngeld Ratgeber 2020

Du wirst Vater? Herzlichen Glückwunsch, dann gibt es neben dem Kindergeld noch eine weitere Geldquelle vom Staat. Und das in doppelter Hinsicht! Natürlich gratulieren wir Dir herzlich zu Deinem Nachwuchs, doch auch möchten wir Dir dazu gratulieren, dass Du von dem neuen ElterngeldPlus profitieren kannst. Dieses ist am 01. Juli 2015 in Kraft getreten und beschert Familien eine stärkere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dank des neuen Partnerschaftsbonus ermöglichst es Dir zudem flexiblere Elternzeiten. Vor allem für Eltern, die schnell wieder zurück in den Beruf möchten, bieten die neuen Regelungen zum Bezug von Elterngeld und Teilzeitarbeit viel mehr Möglichkeiten.

Doch was ist das Besondere am ElterngeldPlus?

Gut, fangen wir von vorne an. Eltern von Kindern, die vor dem 01.07.2015 geboren wurden, hatten bislang folgende Möglichkeiten ihr Elterngeld zu beziehen. Ausgegangen vom durchschnittlichen Monatseinkommen der vorangegangenen 12 Monate vor der Geburt des Kindes wurde das Elterngeld berechnet. Dies entsprach etwa 65-57% (je nach Höhe des Einkommens). Der Antragsteller konnte sich entweder:

  • Diesen Betrag über 12 Monate auszahlen lassen oder
  • 14 Monate Elterngeld beziehen, hierfür galt die Voraussetzung , dass der Partner 2 Monate Elternzeit in Anspruch nimmt

Mit den aktuellen Regelungen können Eltern nun deutlich länger Elterngeld beziehen, auch über den 14. Lebensmonat hinaus. Gerade für Eltern, die nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten möchten, ist dies sehr lohnend.

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So berechnet sich das ElterngeldPlus

Die Berechnung des Elterngeldes erfolgt wie beim Basis Elterngeld:

Durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate x 65 oder 67%

Dabei kommt es darauf an, wie viel Du vor der Geburt verdient hast. Lag Dein durchschnittliches Nettoeinkommen zwischen 1.000€ und 1.200€ sind es 67%. Alle Beträge darüber werden zu 65% angerechnet. Falls Du vor der Geburt durchschnittlich unter 1.000€ netto verdient hast, kann das Elterngeld sogar auf bis zu 100% aufgestockt werden.  

Wenn Du vor der Geburt gar nicht gearbeitet hast, steht Dir zumindest der Sockelbetrag von 300€ monatlich zu. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II haben einen Anspruch auf diesen Sockelbetrag, allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass Beträge, die darüber hinaus gehen, beim ALG als Einkünfte angerechnet werden.

[info]Das ElterngeldPlus beträgt maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, wird aber für den doppelten Bezugszeitraum bezahlt, maximal 24 Monate.[/info]

Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?

Da das Elterngeld vom Nettolohn berechnet wird, kann sich ein Steuerklassenwechsel in eine günstigere Steuerklasse deutlich bemerkbar machen. Allerdings solltest Du beachten, dass die Grundlage zur Berechnung des Elterngeldes die Nettoeinkünfte der vorangegangenen Monate vor der Geburt berücksichtigt. Aus diesem Grunde solltet ihr entweder bereits zu Beginn der Schwangerschaft die Steuerklasse wechseln oder es ansonsten ganz sein lassen.

Juhuu es werden Zwillinge! Bekomme ich nun auch das doppelte Elterngeld?

Bild von Zwillingen
Mehrfacher Kindersegen wird mit dem Elterngeld ebenfalls belohnt | Bild © AdobeStock_219364320

Natürlich nicht! Dennoch kannst Du dich über einen Mehrlingsbonus von 300€ freuen. Auch dann, wenn Du weitere kleine Kinder im Haus hast, kannst Du sogar auf einen Geschwisterbonus hoffen. Dieser beträgt 10% des ausgerechneten Elterngeldes, mindestens jedoch 75€. Der Geschwisterbonus wird gezahlt, wenn:

  • Mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren mit im Haushalt lebt
  • Oder mindestens 2 Kinder unter 6 Jahren dem Haushalt zugehörig sind
  • Oder du ein behindertes Kind unter 14 Jahren hast, das mit Dir in einem gemeinsamen Haushalt lebt.

Der Geschwisterbonus ist auf maximal 180€ im Monat begrenzt.

Bei der Auswahl, wie Elterngeld gezahlt werden soll, kannst du sehr kreativ werden und dir dein individuelles Paket schnüren. Folgende Möglichkeiten des Elterngeldbezuges gibt es heute:

Basiselterngeld:

Dieses Elterngeld erhalten alle Eltern nach der Geburt. Es beträgt mindestens 300 Euro, höchstens jedoch 1.800€ und wird nach den durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt errechnet. Zwischen 65 und 67% des Durchschnitsnetto werden an Elterngeld gezahlt. Der Bezugszeitraum beträgt 12 Monate.

ElterngeldPlus

Dieses bekommen auf Antrag alle Eltern, deren Kinder nach dem 01.07.2015 geboren wurden. Der Betrag des zu zahlenden Elterngeldes beträgt 50% des Basiselterngeldes, wird jedoch doppelt so lange gezahlt. Das ElterngeldPlus ist gedacht für Angestellte und Selbständige, die schon bald nach der Geburt stundenweise zurück in den Beruf möchten.

Der Partnerschaftsbonus

Bild mit Eltern und Baby
Der Partnerschaftsbonus wird bei geteilter Betreuung besonders interessant | Bild © AdobeStock_278710656

Hier gibt es noch einmal bis zu 8 Monate on Top, wenn sich beide Elternteile mindestens 4 Monate lang die Betreuung teilen und jeder während dieser Zeit zwischen 25 und 30 Stunden wöchentlich arbeitet.

Was letztendlich für Dich und Deine Familie die beste Lösung ist, lässt sich pauschal leider nicht beantworten und ist immer eine Einzelfallentscheidung. Manchmal lohnt es sich sehr genau hinzuschauen, damit ihr euch finanziell nicht verschlechtert. Das Familienministerium bietet euch eine kostenlose telefonische Beratung rund um das Thema Elterngeld an. Unter 030 / 20179 130 könnt Ihr euch montags bis donnerstags zwischen 9:00 und 18:00 Uhr kostenlose Tipps zum Bezug von Elterngeld einholen.

Weiterhin hast Du die Möglichkeit anhand einiger Angaben auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend dein individuelles Elterngeld zu berechnen. Schau einfach hier vorbei:

http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner
Auch der Wiedereinstiegsrechner ist sehr interessant und empfehlenswert. Hier kannst Du dir selber ausrechnen lassen wann sich eine Rückkehr in den Beruf für Dich und deine Familie am besten rechnet.

Wo wird das Elterngeld beantragt?

Das Elterngeld kannst Du frühestens am Tag der Geburt deines Kindes beantragen. Spätestens mit Ablauf seines vierten Lebensmonates solltest Du den Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle abgegeben haben, damit Leistungen unter Umständen nicht verfallen. Elterngeld wird nämlich maximal drei Monate rückwirkend bezahlt. Bedenke bei Deinem Antrag unbedingt: Viele Elterngeldstellen sind mit der Flut an Anträgen zeitweise sehr überfordert. Die Bearbeitung eines Antrages kann häufig bis zu drei Monaten dauern. Damit Du in keinen finanziellen Engpass gerätst, solltest Du den Antrag sehr zeitnah stellen.

Die Formulare für das Elterngeld erhältst Du in der Regel bei der Anmeldung am Geburtsstandesamt. Falls Dir diese Unterlagen fehlen, kannst du sie auch im Internet herunterladen. Unter: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Familie-regional/Elterngeld/elterngeld.html gibst Du deine Postleitzahl ein (rechts bei „Ihre Beratung vor Ort“) und gelangst so zu der Seite Deiner zuständigen Elterngeldstelle.

Folgende Unterlagen werde für den Antrag auf Elterngeld benötigt:

  • Die letzten 12 Gehaltsabrechnungen vor der Geburt
  • Eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die genommene Elternzeit
  • Die Geburtsurkunde des Kindes
  • Eine Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse
  • Eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschutzgeld
  • Eine Kopie eurer Personalausweise

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