Neben den verschiedenen privaten Versicherungen, die zum Schutz deines Kindes sinnvoll sein können, ist der Nachwuchs in Deutschland in weiten Teilen auch bereits ins Sozialsystem eingegliedert. Dies zeigt sich insbesondere an der gesetzlichen Krankenversicherung, denn unter bestimmten Voraussetzungen ist dein Kind dort automatisch versichert.
Krankenversicherung – Kinder nicht immer automatisch mitversichert
Es kommt allerdings in erster Linie darauf an, ob du und / oder deine Frau privat oder gesetzlich krankenversichert ist. Diesbezüglich gibt es insgesamt vier Möglichkeiten, nämlich:
- beide Elternteile gesetzlich krankenversichert
- beide Elternteile privat krank versichert
- Vater gesetzlich krankenversichert, Mutter privat krankenversichert
- Vater privat krankenversichert, Mutter gesetzlich krankenversichert
Bei den ersten zwei Varianten, also wenn du und deine Frau entweder beide privat oder gesetzlich versichert seid, ist die Regelung für das Kind relativ eindeutig. Etwas anders stellt sich die Situation dar, wenn ihr beide eine unterschiedliche Art von Krankenversicherung gewählt habt. Hier bekommst du zusätzlich Informationen zur privaten Krankenzusatzzversicherung für dein Kind.
Fall 1: Beide Elternteile sind privat oder gesetzlich versichert
Unter der Voraussetzung, dass sowohl du als auch deine Frau in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist es automatisch so, dass eure Kinder ebenfalls gesetzlich krankenversichert werden.
In diesem Fall musst du im Prinzip nur kurz nach der Geburt des Kindes bei deiner Krankenkasse Bescheid geben, dass zukünftig ein weiteres Mitglied in der sogenannten Familienversicherung vorhanden ist.
Die Versicherung deines Kindes ist in der gesetzlichen Krankenversicherung vollkommen kostenfrei, was übrigens für viele Familien auch ein Grund dafür ist, sich prinzipiell für die gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden, falls ein Wahlrecht besteht.
Beide Elternteile sind privat krankenversichert
Sind deine Frau und du allerdings privat krankenversichert, stellt sich die Lage etwas anders dar. In diesem Fall gibt es keinen Automatismus, sondern du musst für dein Kind eine separate private Krankenversicherung abschließen.
Diese ist allerdings relativ günstig und von den Beiträgen her keinesfalls mit den Summen zu vergleichen, die du oder deine Frau zahlen müssen. Die private Krankenversicherung für Kinder wird je nach Anbieter meistens schon ab einem Monatsbeitrag zwischen 30 und 50 Euro angeboten. Natürlich solltest du auch beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung für dein Kind darauf achten, welche jeweiligen Leistungen der Tarif beinhaltet. Bei der privaten Krankenversicherung gibt es nämlich nicht wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung einen Leistungskatalog, den alle Krankenkassen erfüllen müssen.
Daher ist es umso wichtiger, dass du genau darauf achtest, welche Tarifinhalte die private Krankenversicherung für dein Kind hat. So sollten beispielsweise mindestens die folgenden Leistungen im jeweiligen Tarif der privaten Krankenversicherung für dein Kind enthalten sein:
- unbegrenzte Kostenübernahme für ambulante Behandlungen
- unbegrenzte Kostenübernahme bei stationären Behandlungen
- unbegrenzte Kostenübernahme bei Zahnersatz oder anderen Zahnbehandlungen, vor allem im kieferorthopädischen Bereich
- keine Ausschlüsse bestimmter Krankheiten
- Kostenübernahme bei benötigten Hilfsmitteln
Fall 2: Deine Frau und du sind in verschiedenen Krankenversicherungssystemen
Es wird für den Fall etwas komplizierter, falls du und deine Frau unterschiedlich versichert seid, also ein Elternteil privat und der andere Elternteil gesetzlich krankenversichert ist.
In diesem Fall kommt es darauf an, in welcher Krankenversicherung derjenige von euch versichert ist, der das höhere Einkommen erzielt. Normalerweise ist es dann so, dass euer Kind entweder im Zuge der Familienversicherung gesetzlich krankenversichert wird, falls diejenige Person mit dem höheren Einkommen ebenfalls gesetzlich krankenversichert ist.
Sollte die Person mit dem höheren Einkommen jedoch privat krankenversichert sein, muss in der Regel für das Kind auch eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Allerdings gibt es von diesen Regelungen mitunter Ausnahmen, sodass du sich bei einem Experten informieren solltest.
Wie findet man die passende Krankenversicherung?
In erster Linie muss man für sich vorher entscheiden, was einem wichtig ist. Welche Leistungen sollten beinhaltet sein und auf was kann man ggf. verzichten. Da oftmals dem Laien jedoch gar nicht klar ist welchen Umfang die Tarife haben, wird oftmals ein Versicherungsmakler oder ähnliches aufgesucht. Aber Achtung, hier kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn z. B. nur ein Teil der Anbieter im Portfolio sind oder das eigene Einkommen sich ausschließlich über die Provisionen zusammensetzt. Weitere Informationen dazu finden sich auf: https://www.krankenkassen.de/krankenkassen-vergleich/gesetzlich-oder-privat/Beratungsangebote/.
Oftmals sind hier auch Vergleichsrechner im Internet von Vorteil, da diese eine sehr große Anzahl von Anbietern im Portfolio haben. Weiterhin bietet einige Anbieter auch FAQ oder Ratgeberseiten an wie z. B. Verivox . Gerade wenn man sich schon relativ sicher ist, welche Konditionen man haben möchte, eigenen sich solche Portale gut, um einen preislichen Überblick über den Markt zu erhalten bzw. sich einzelne Anbieter genauer anzuschauen.
Fazit zur Krankenversicherung für dein Kind
Ob du eine gesetzliche oder private Krankenversicherung für dein Kind abschließen musst, hängt in erster Linie davon ab, wie du und deine Frau bisher versichert seid. Die gesetzliche Krankenversicherung ist auf jeden Fall günstiger, denn hier kannst du dein Kind kostenlos im Zuge der Familienversicherung mitversichern.
Zwar ist die private Krankenversicherung mit durchschnittlichen Monatsbeiträgen zwischen 30 und 50 Euro für dein Kind auch nicht besonders kostspielig, aber dafür musst du unbedingt darauf achten, welche Leistungen im jeweiligen Tarif enthalten sind. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt hingegen auch für dein Kind der gesetzlich vorgeschriebene Leistungskatalog.
0 Kommentare