Ein Kind zu bekommen ist in Deutschland auch mit viel Bürokratie verbunden. Ein wichtiges Thema ist das Kindergeld, welches hierzulande ab dem Monat der Geburt eines Kindes gezahlt wird. Dabei handelt es sich entgegen der landläufigen Meinung nicht um Sozialleistungen, sondern um eine steuerliche Entlastung für Familien, die das Existenzminimum des Kindes sichern soll. Eltern haben pro Kind einen Kindergeldanspruch.
Wie viel Kindergeld wird gezahlt?
Seit dem 01.07.2019 gelten neue Beträge für das Kindergeld. Die Bundesregierung hat die Kindergeldzahlung pro Kind und Monat um 10 Euro (im Vergleich zum Jahr 2018) erhöht. Um dieses in Anspruch zu nehmen, musst du einen schriftlichen Antrag bei der für dich zuständigen Familienkasse einreichen.
So viel Kindergeld steht dir zu:
- erstes und zweites Kind jeweils 204 € monatlich
- drittes Kind 210 € monatlich
- jedes weitere Kind 235 € monatlich
Dabei ist es nicht relevant, ob das Kind das erste oder zweite Kind mit deiner Partnerin ist. Auch Kinder aus früheren Beziehungen werden als sogenannte Zählkinder gewertet.
[info]Zum 01. Januar 2021 findet die nächste Kindergelderhöhung um 15 € statt.[/info]Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Einen Anspruch auf Kindergeld haben alle Eltern, die
- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben oder
- hier unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Das Wichtigste: Du musst Kinder haben! Diese müssen nicht unbedingt deine leiblichen Kinder sein. Auch für Adoptivkinder oder Pflegekinder besteht ein Anspruch auf Kindergeld. Vorausgesetzt, es bezieht keine weitere Person für das entsprechende Kind bereits diese steuerlichen Leistungen. Hierzu wurde im Zuge des Jahreswechsel 2015 / 2016 eine neue Regelung eingeführt, die es den Behörden erst dann erlaubt, Kindergeld für ein Kind auszuzahlen, dessen steuerliche Identifikationsnummer bei der zuständigen Familienkasse hinterlegt ist. So sollen Doppelzahlungen verhindert werden.
Kindergeldanspruch bei minderjährigen Kindern
Kindergeld wird für alle minderjährigen Kinder in Deutschland gezahlt. Der Anspruch besteht immer monatsweise. Ist dein Kind also im Juni geboren, bekommst du für Juni Kindergeld. Es ist unerheblich, ob der Knirps Anfang des Monats oder am Monatsende geboren wurde. Das Kindergeld wird bis zum 18. Geburtstag des Nachwuchses gezahlt, in einigen Fällen sogar darüber hinaus.
Kindergeldanspruch bei volljährigen Kindern
Dein Kind ist schon über 18 Jahre alt, befindet sich aber noch in der Schulausbildung, besucht die Hochschule oder absolviert eine Berufsausbildung? Glückwunsch! Dann habt ihr Anspruch auf die Fortzahlung des Kindergeldes – und zwar bis zu dem Zeitpunkt, bis das Kind die Ausbildung abgeschlossen hat, spätestens aber mit Vollendung des 25. Lebensjahres erlischt der Kindergeldanspruch. Dies gilt übrigens auch, wenn das Kind bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet ist. Falls der Nachwuchs Wehrdienst oder Zivildienst gleistet hat, erhöht sich der Anspruch über das 25. Lebensjahr hinaus um die Anzahl der Monate, die der Ersatzdienst gedauert hat.
Unbegrenzte Dauer der Zahlung bei behinderten Kindern
Falls dein Kind mit einer Behinderung auf die Welt gekommen ist bzw. aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls eine Behinderung erleidet, gelten die oben genannten Regeln nicht. Hier gibt es für die laufenden Kindergeldzahlungen keine Altersbeschränkung. Allerdings muss erwiesen sein, dass das Kind seinen Lebensunterhalt aufgrund seiner Behinderung nicht alleine bestreiten kann. Die Behinderung muss hierfür jedoch vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein.
So stellst Du den Antrag auf Kindergeld
Eigentlich bekommst du bei der Geburtenanmeldung am Standesamt die nötigen Amtsvordrucke mitgegeben. Falls dies nicht geschehen ist, kannst du dir diese Formulare entweder im Internet herunterladen oder bei der Bundesagentur für Arbeit abholen bzw. dort anrufen und um die Zusendung des Kindergeldantrags bitten, denn:
[error]DER ANTRAG AUF KINDERGELD MUSS ZWINGEND SCHRIFTLICH ERFOLGEN.[/error]Zusammen mit den nötigen Angaben im Antrag, musst du eine Geburtsbescheinigung und am besten direkt die Steueridentifikationsnummer des Kindes angeben, da es ansonsten keinerlei Auszahlung gibt. Aber keine Sorge, die Finanzämter sind da sehr schnell und arbeiten Hand in Hand mit den Meldestellen. Oftmals hast du schon zwei Wochen nach der Geburt deines Kindes diese Unterlagen zur Hand.
Sobald der Antrag bei der zuständigen Familienkasse eingegangen ist, dauert es knapp vier bis sechs Wochen, bis dieser bewilligt und zur Auszahlung angewiesen wird und die Kindergeldauszahlung erfolgt künftig regelmäßig.
Kindergeld kann seit dem 01. Januar 2018 rückwirkend nur noch für die letzten sechs Monate beantragt werden. Zuvor konnte Kindergeld bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Diese Änderung soll Leistungsmissbrauch vermeiden.
Etwas anders verhält es sich bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst und Beamten. Hier wird das Kindergeld nicht von der Familienkasse angewiesen, sondern direkt durch den Dienstgeber bezahlt.
Weitere Hilfe für Geringverdiener: Der Kinderzuschlag
[yt v=“https://https://www.youtube.com/watch?v=Kcr0lDONM6w“ width=“560″ height=“315″ autoplay=“1″ thumb=“2″ args=““]Der Kinderzuschlag wurde im Zuge der Hartz-IV-Reformen am 01.01.2005 eingeführt. Entgegen dem Kindergeld ist der Kinderzuschlag eine Sozialleistung, die zwar ebenfalls von der Familienkasse ausgezahlt wird, jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. So darfst du z. B. kein Bezieher von Hartz IV sein. Hört sich komisch an oder?
Aber genau hier knüpft das Gesetz an. Hartz-IV-Bezieher haben durch den Bezug der Hartz-IV-Leistungen ihren Bedarf gedeckt. Der Kinderzuschlag richtet sich an Alleinstehende oder Paare, die zwar genug verdienen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, durch die Geburt eines Kindes diesen Bedarf aber nicht mehr mit dem niedrigen Einkommen decken können. Wir haben zum Kinderzuschlag einen eigenen Artikel verfasst.
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