Jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr hat einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser muss nicht zwangsläufig in einem Kindergarten oder einer Kita sein, sondern kann auch im Rahmen der Kindertagespflege in der geborgenen Umgebung einer Tagesmutter sein.
In diesem Beitrag zeigen wir dir auf, was dein gutes Recht ist und wie du dein Kind in einer Betreuungseinrichtung anmeldest. Das Anmeldeverfahren kann in Deutschland je nach Kommune und Art der Betreuungseinrichtung nämlich stark variieren. Viele Eltern durchlaufen das Anmeldeverfahren schon häufig während der Schwangerschaft, da einige Einrichtungen derart beliebt sind, dass sie ansonsten keine freien Betreuungsplätze zum gewünschten Zeitpunkt haben. Grundsätzlich gilt: Je früher du dein Kind anmeldest, desto wahrscheinlicher ist es, dass du zum Zeitpunkt X auch tatsächlich einen Kindergartenplatz für dein Kind bekommst.
Wie läuft das Anmeldeverfahren ab und welche Kosten entstehen für die Kinderbetreuung?
Nicht nur der Zeitpunkt der Anmeldung im Kindergarten spielt im Aufnahmeverfahren eine Rolle. Vielmehr ist dies eine Kombination aus unterschiedlichen sozialen Aspekten. Dabei versuchen die Einrichtungen, eine gerechte Wahl zu treffen. Folgende Punkte spielen bei der Verteilung von Kindergartenplätzen eine Rolle:
- Eintrittsalter des Kindes
- Berufstätigkeit der Eltern
- Kinder von alleinerziehenden Eltern werden häufig vorgezogen
- Nähe zum Wohnort
- Balanciertes Verhältnis von Alter und Geschlecht der Kinder in den einzelnen Gruppen
- Bevorzugte Aufnahme von Geschwisterkindern
Kommunaler Kindergarten, private Kita oder Kindertagespflege?
Der kommunale Kindergarten
Schon unmittelbar nach der Geburt deines Kindes kannst du es in einer städtischen oder kommunalen Einrichtung anmelden. Bedenke jedoch, dass die meisten Kindergärten innerhalb eines Jahres nur in Ausnahmesituationen Kinder aufnehmen. Das reguläre Kindergartenjahr beginnt immer am 01. August.
Da die Plätze für das kommende Kindergartenjahr bereits im Januar oder Februar verteilt werden, ist es unbedingt notwendig, dass deine Anmeldung schon zum Ende des vorausgehenden Kalenderjahres in der Einrichtung oder bei der Gemeinde / Jugendamt eingeht.
Die Platzvergabe erfolgt dabei in der Regel zentral, natürlich kannst du dein Kind aber in mehreren Einrichtungen gleichzeitig anmelden. Solltest du mehr wie einen Kindergartenplatz zugesagt bekommen, ist es gegenüber anderen Eltern fair, wenn du die nicht in Anspruch zu nehmenden Plätze schnellstmöglich absagst, damit einige Nachrückkandidaten sich vielleicht doch noch auf einen Betreuungsplatz freuen können.
Anmeldeverfahren kommunale Kindergärten
Im Anmeldeformular machst du Angaben über deine gewünschte Einrichtung, deine Arbeitszeiten und die gewünschte Betreuungsdauer. Außerdem solltest du Angaben über bevorzugte Alternativeinrichtungen machen. Nach der Prüfung des Antrags durch den Träger bekommst du – bei positivem Bescheid – entweder einen Platz in deiner bevorzugten Kinderbetreuungseinrichtung oder einem Alternativkindergarten innerhalb deiner zuständigen Gemeinde zugewiesen.
Das kostet der Kindergarten
Bei der Berechnung der Betreuungskosten spielen einige Faktoren eine Rolle. Je mehr Stunden du „buchst“, desto teurer wird der Kindergarten. Bei der Höhe der zu entrichtenden Entgelte spielt das eigene Einkommen eine Rolle und ob sich bereits Geschwisterkinder in der Betreuungseinrichtung befinden. Geschwisterkinder sind häufig etwas günstiger.
Kindergartenplatz einklagen
Natürlich ist es auch Möglich den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz einzuklagen. Da dieses Thema jedoch an sich sehr Umfangreich ist, verweisen wir hier auf einen sehr guten Ratgeber zu diesem Thema. https://www.elterngeld.de/kita-platz-einklagen/
Der private Kindergarten
Private Kindergärten werden häufig durch Kirchen oder andere soziale Einrichtungen gefördert. Auch hier solltest du bei der Anmeldung einige Punkte beachten. Die Anmeldung sollte auch hier so früh wie möglich erfolgen. Was die Anmeldemodalitäten angeht, kannst du dich direkt während der Öffnungszeiten in der Einrichtung erkundigen.
Wahrscheinlich werden dir dabei direkt die Anmeldeformulare zur Hand gegeben, die du in Ruhe zu Hause ausfüllen kannst. Ansonsten läuft das Anmeldeverfahren jedoch genauso ab, wie bei den kommunalen bzw. städtischen Kindergärten. Lediglich die Zuweisung in einer alternativen Kinderbetreuung kann nur geschehen, wenn der Träger mehr wie eine Einrichtung innerhalb des Einzugsgebietes hat.
Das kostet der private Kindergarten
Häufig sind Betreuungsplätze in privaten Einrichtungen etwas teurer als in kommunalen Kitas. Das liegt daran, dass der Träger die Kosten selbst bestimmen kann. Damit später nicht das böse Erwachen kommt, empfehlen wir, dass du dich vorab telefonisch bei dem Träger der Betreuungseinrichtung oder in der Einrichtung direkt über die Kosten informierst.
Kinderbetreuung U3 – wenn die Eltern früh wieder arbeiten gehen möchten
Immer mehr Kindergärten bieten Plätze für Kinder unter 3 Jahren an. Denn seit dem 01.08.2013 hat jedes Kind in Deutschland mit Vollendung seines ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Wenn du schon früher wieder arbeiten gehst bzw. deine Frau schnell wieder in den Beruf einsteigt, sogar eher.
Wer sein Kind schon unter einem Jahr in die Kinderbetreuung geben möchte, wird sich wahrscheinlich mit dem Begriff Kindertagespflege auseinandersetzen müssen. Doch was ist das?
Was ist Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege gilt als besonders flexible und familiennahe Betreuungsmöglichkeit. Euer Kind wird im kleinen Kreis bei einer Tagesmutter betreut. So möchten Bund, Länder und Kommunen die bedarfsgerechte Betreuung für Kinder U3 gewährleisten.
Hierbei stehen die individuelle Förderung der Kinder und flexible Betreuungszeiten an erster Stelle. Tagespflegepersonen unterstehen strengen Kontrollen und müssen sich sowohl fachlich als auch persönlich ständig weiterbilden. Die Betreuung erfolgt dabei im persönlichen Umfeld der Tagespflegeperson. Dein und bis zu vier weitere Kinder werden durch die Tagespflegeperson betreut.
Wie läuft der Antrag ab?
Üblicherweise wird ein Antrag auf Kindertagespflege beim zuständigen Jugendamt eingereicht. Unterschiedliche Organisationen und Stiftungen helfen dir jedoch bei diesem Verfahren. So bietet beispielsweise die Arbeiterwohlfahrt einen solchen Service an. Auch unterstützen sie bei der Auswahl einer geeigneten Kindertagespflegeperson. Sobald du dich dort meldest, werden die Mitarbeiter dir verschiedene Tagesmütter vorschlagen, die zurzeit freie Betreuungsplätze haben. Du darfst die Personen vorher kennenlernen.
Sobald du eine geeignete Person gefunden hast, werden die nötigen Antragsformulare ausgefüllt und beim Jugendamt eingereicht. Hier spielt die Berufstätigkeit eine Rolle, außerdem musst du im Antrag die gewünschten Betreuungszeiten abgeben. Anders als im Kindergarten, der häufig entweder 25, 35 oder 45 Stunden Betreuung anbietet, erfolgt die Kindertagespflege bedarfsmäßig. Das heißt, wenn du 15 Stunden in der Woche arbeitest, wirst du keine 25 Stunden bewilligt bekommen, lediglich deine Arbeitszeit und die Zeit für den Arbeitsweg werden in die Berechnung einfließen und ein entsprechender Stundenplatz in der Tagespflege bewilligt.
Die Anmeldung solltest du auch hier wieder so früh wie möglich machen, also sobald du weißt, dass du bald wieder arbeiten gehen willst bzw. deine Partnerin wieder den Job aufnimmt.
Was kostet die Kindertagespflege?
Kinderbetreuung im privaten Umfeld? Das muss doch wahnsinnig teuer sein. Nein! Die Kindertagespflege ist ein Erweiterungsangebot der Bundesregierung, damit der Rechtsanspruch für Kinder auf einen Betreuungsplatz gewährleistet werden kann. Bei der Berechnung der Beiträge gelten die gleichen Sätze wie bei den kommunalen Kindergärten und sind abhängig von deinem Einkommen und der gebuchten Betreuungszeit. Natürlich verdienen die Tagespflegepersonen deutlich mehr. Diese Differenz wird allerdings vom Jugendamt getragen.
Sicherlich denkst du dir nun: Dann lasse ich mein Kind lieber im kleinen Kreis betreuen. Hier kannst du allerdings nicht selbst wählen. Wenn dein Kind einen Platz in einem Kindergarten oder einer Kita bekommt, dann musst du es auch dorthin schicken.
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