Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) ist ein Teil des Sorgerechts und beinhaltet die Befugnis zur Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kindes nach einer Trennung. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird nach einer Trennung oder Scheidung häufig auf nur einen Elternteil übertragen. Liegt ein solcher gerichtlicher Beschluss nicht vor, teilt Ihr euch das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch nach der Trennung.
Heutzutage kursieren immer noch häufig Fehlmeinungen, die besagen, dass der Elternteil nach einer Trennung das Aufenthaltsbestimmungsrecht innehat, bei dem die Kinder zuerst leben. Dem ist nicht so. Wenn Ihr Euch allerdings nicht einig seid, ist es sehr wahrscheinlich, dass ein Gericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht entscheidet.
Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgang
Eltern sollten auch beim ABR immer zum Kindeswohl entscheiden. Das heißt auch, dass sie dazu verpflichtet sind, ihren Kindern einen regelmäßigen Umgang mit dem Elternteil, der nicht mit im Haushalt lebt, zu ermöglichen. Gerade Umzüge in eine andere Stadt oder gar in ein anderes Land können diesen Umgang massiv gefährden. Vor allem dann, wenn der andere Elternteil nicht mobil genug ist, um sein Kind regelmäßig zu besuchen oder zu sich zu holen.
In Deutschland hat jeder das Recht zu leben, wo er möchte. Häufig können Gerichte einen Umzug zwar nicht verbieten, wenn Du aber einen berechtigten Verdacht hast, dass der Umzug lediglich den Zweck verfolgt, die Bindung zwischen Dir und Deinem Kind zu stören, kann sich eine Klage lohnen. Zieht Deine Ex-Partnerin also ohne eine berufliche oder private Veranlassung mehrere hundert Kilometer weit weg, kann dieser Umstand für Dich sprechen.
Urlaub und das Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezieht sich ausschließlich auf dem gewöhnlichen Aufenthaltsort, also dem Ort, wo das Kind lebt. Das Umgangsrecht mit dem anderen Partner oder der Kontakt zu bestimmten Personen ist hiervon nicht betroffen. Du planst im Rahmen deines Umgangsrecht mit Deinem Kind einen gemeinsamen Wochenendurlaub innerhalb Deutschlands? Dann ist das gar kein Problem. In der Zeit, in der Dein Kind regulär bei Dir ist, kannst Du das ruhig machen. Etwas anders sieht es bei einem Urlaub im Ausland aus. Hier sollte der Ex-Partner vorher um Zustimmung gebeten werden. Normalerweise sollte das auch kein Problem darstellen, wenn Eltern das Beste für ihre Kinder wollen. Etwas heikel kann die Sache wieder dann werden, wenn sich der Ex-Partner absichtlich weigert, etwa damit Du schlecht vor Deinem Kind dastehst.
Hier möchten wir wirklich nochmal von ganzem Herzen an Euch appellieren: Nicht Ihr oder Euer Ego ist wichtig. Eure Kinder sind das, was euch noch zusammenhält. Trefft Eure Entscheidungen zum Wohl eurer Kinder und seit auch einmal nachgiebig. Denn eines solltet Ihr euch immer vor Augen halten: Euer Alltag ist ihre Kindheit.
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