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Kinderzuschlag: Familien drohen bis zu 300 Euro weniger

Von Michael Schöttler ·

EU AI Act: Text ist vom Autor · Bilder KI erstellt

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Zwei Väter sitzen mit zwei Kindern am Küchentisch und prüfen Unterlagen, Münzen und einen Rechner. (mit KI erstellt)

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Januar 2027 soll der Sofortzuschlag von 25 Euro aus dem Kinderzuschlag gestrichen werden.
  • Pro Kind fehlen dadurch bis zu 300 Euro im Jahr, bei drei Kindern bis zu 900 Euro.
  • Der Höchstbetrag könnte von 297 Euro auf 272 Euro pro Kind und Monat sinken, wenn sonst alles gleich bleibt.
  • Das ist noch kein geltendes Recht. Der Bundesrat kann bis zum 25. September Stellung nehmen.

Ich schaue bei solchen Meldungen sofort auf die Familien, die jeden Monat knapp rechnen. Laut buergergeld.org sollen Eltern mit Kinderzuschlag ab Januar 2027 bis zu 25 Euro pro Kind und Monat weniger bekommen.

Das klingt erst mal nach einem kleinen Betrag. Bei mehreren Kindern und einem engen Budget kann es aber genau der Betrag sein, der entscheidet, ob die Familienkasse reicht oder ob das Jobcenter ins Spiel kommt. Weitere Familienmeldungen sammeln wir in Allgemeines.

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Was soll sich beim Kinderzuschlag ändern?

Laut buergergeld.org plant die Bundesregierung, den Sofortzuschlag von 25 Euro pro Kind und Monat aus dem Kinderzuschlag zu streichen. Stand der Meldung ist der 21. August 2026. Der Kinderzuschlag liegt derzeit bei höchstens 297 Euro monatlich je Kind. In diesem Betrag steckt der Sofortzuschlag bereits drin, er steht also nicht extra auf dem Kontoauszug.

buergergeld.org verweist als Primärquelle auf Artikel 7 des am 14. August 2026 an den Bundesrat übermittelten Haushaltsbegleitgesetzes 2027. Dort soll der passende Satz aus dem Bundeskindergeldgesetz gestrichen werden. Wenn alle anderen Werte gleich blieben, würde der Höchstbetrag von 297 Euro auf 272 Euro pro Kind und Monat sinken. Der endgültige Wert für 2027 steht laut buergergeld.org aber noch nicht fest, weil auch das Existenzminimum und weitere Werte angepasst werden können.

Ab wann und für wen soll das gelten?

Geplant ist der Start zum 1. Januar 2027. Betroffen wären Familien, die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz bekommen. Die Regel gilt bundesweit, wenn sie so beschlossen wird.

Pro Kind wären bis zu 300 Euro im Jahr weg. Bei zwei Kindern nennt buergergeld.org bis zu 600 Euro, bei drei Kindern bis zu 900 Euro. Wie hoch das Minus wirklich ist, hängt davon ab, für wie viele Monate und in welcher Höhe eine Familie Kinderzuschlag bekommt. Eine Übergangsregel für Bewilligungen, die bis ins Jahr 2027 laufen, enthält der Entwurf laut buergergeld.org nicht.

Warum kann das Familien zum Jobcenter führen?

Der Kinderzuschlag soll Familien helfen, Bürgergeld zu vermeiden, wenn das Einkommen der Eltern für sie selbst reicht, aber nicht für den Bedarf der Kinder. Wenn diese Hilfe kleiner wird, kann die Rechnung bei Familien mit knappem Einkommen kippen.

Die Bundesregierung rechnet laut buergergeld.org mit 450 Millionen Euro weniger Ausgaben beim Kinderzuschlag. Zugleich erwartet sie 150 Millionen Euro mehr beim Grundsicherungsgeld. Beim Wohngeld sollen Bund und Länder zusammen rund 40 Millionen Euro sparen. Das zeigt: Ein Teil der Familien könnte nicht mehr mit Einkommen, Kinderzuschlag und Wohngeld auskommen. Dann wäre nicht mehr nur die Familienkasse zuständig, sondern das Jobcenter. Dort werden Einkommen und Vermögen der ganzen Bedarfsgemeinschaft geprüft. Dazu kommen Pflichten zur Mitarbeit und Vermittlung.

Was bedeutet das für euch?

Eltern sitzen mit drei Kindern am Küchentisch und bearbeiten gemeinsam Unterlagen. (mit KI erstellt)
Wenn beim Kinderzuschlag bis zu 300 Euro wegfallen, müssen Familien ihre Haushaltsplanung genau prüfen.

Meine Einordnung als Vater: 25 Euro im Monat wirken in einer politischen Debatte klein. Am Küchentisch sind sie es nicht. Wer drei Kinder hat, spricht im Jahr von bis zu 900 Euro. Das ist Geld für Schuhe, Essen, Klassenfahrten oder den nächsten kaputten Schulranzen.

Fakt ist aber auch: Noch ist das kein Gesetz. Das Bundeskabinett hat den Plan auf den Weg gebracht, der Bundesrat kann bis zum 25. September Stellung nehmen, danach berät der Bundestag über das Haushaltsbegleitgesetz. Für Familien, die jetzt schon knapp über der Bürgergeldgrenze liegen, ist die Debatte trotzdem wichtig. Sie sollten Bescheide und Fristen im Blick behalten, sobald klar ist, was ab 2027 wirklich gilt.

Was ist bei Bürgergeld-Kindern noch offen?

Die geplante Streichung betrifft laut buergergeld.org zunächst nur den Kinderzuschlag. Kinder, die Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld bekommen, erhalten den Sofortzuschlag von 25 Euro weiter zusätzlich zum Regelbedarf. Ihre Rechtsgrundlage im SGB II soll durch diesen Entwurf nicht geändert werden.

Ganz vom Tisch ist das Thema dort aber nicht. Die Bundesregierung kündigt laut buergergeld.org an, auch die Zuschläge im Grundsicherungsgeld, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsrecht zu prüfen und anzupassen. Das soll noch 2026 im Zuge der neuen Regelbedarfsermittlung passieren. Eine konkrete Streichung für Bürgergeld-Kinder nennt buergergeld.org bisher nicht.

Häufige Fragen

Ist die Streichung beim Kinderzuschlag schon beschlossen?

Nein. Laut buergergeld.org hat das Bundeskabinett den Plan auf den Weg gebracht, geltendes Recht ist er noch nicht.

Wie viel Geld könnte pro Kind fehlen?

Laut buergergeld.org wären es bis zu 25 Euro im Monat und damit bis zu 300 Euro im Jahr pro Kind.

Gilt die geplante Änderung auch für Kinder im Bürgergeld?

Nach dem Entwurf betrifft sie zunächst nur den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz. Für Bürgergeld-Kinder nennt buergergeld.org bisher keine konkrete Streichung.

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Michael Schöttler

Michael Schöttler

Gründer von papa.de. Vater von drei Jungs, Unternehmer und dein Wegbegleiter durch alle Phasen des Vaterseins.

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