Kindergeld-Urteil: Kein Kontakt zum volljährigen Kind schützt nicht vor Rückzahlung
Von Michael Schöttler ·
EU AI Act: Text ist vom Autor · Bilder KI erstellt
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Das Wichtigste in Kürze
- Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied im Urteil vom 23.01.2026, Az. 13 K 1645/24.
- Eine Mutter musste Kindergeld für November 2022 bis Januar 2024 zurückzahlen, obwohl ihre Tochter den Kontakt abgebrochen hatte.
- Die Familienkasse hatte zuerst 4.345 Euro verlangt, erkannte im Prozess aber August bis Oktober 2022 noch an.
- Entscheidend ist, ob das volljährige Kind die Kindergeld-Vorgaben tatsächlich erfüllt, nicht was Eltern wissen.
Ich weiß aus vielen Gesprächen mit Vätern: Wenn Kinder volljährig sind, wird Papierkram nicht automatisch einfacher. Gerade nach Trennung, Streit oder Auszug kann Kindergeld schnell zur Falle werden.
In einem aktuellen Fall berichtet papa.de im Bereich Allgemeines über ein Urteil, das Eltern kennen sollten: Fehlender Kontakt zum Kind schützt nicht automatisch vor einer Rückzahlung.
Inhaltsverzeichnis
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Was hat das Gericht entschieden?
Laut gegen-hartz.de hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden, dass ein Kontaktabbruch zum volljährigen Kind Eltern nicht automatisch vor einer Rückzahlung von Kindergeld schützt. Es geht um das Urteil vom 23.01.2026 mit dem Aktenzeichen 13 K 1645/24. Die Meldung stammt vom 16. September 2026.
Im Fall hatte eine Mutter Kindergeld ab August 2022 beantragt. Ihre Tochter hatte die Schule beendet und suchte zunächst erfolglos einen Studienplatz. Später brach der Kontakt ab. Die Tochter teilte der Mutter nicht mit, dass sie nicht mehr nach einem Studienplatz suchte, sondern nach ihrem Auszug aus familiären Gründen in Vollzeit arbeitete.
Die Familienkasse forderte zunächst 4.345 Euro zurück. Im Klageverfahren erkannte sie die Monate August bis Oktober 2022 nachträglich an. Für November 2022 bis Januar 2024 bestätigte das Gericht aber die Rückforderung.
Warum reichte der fehlende Kontakt nicht aus?
Entscheidend war laut gegen-hartz.de nicht, ob die Mutter von der Lage ihrer Tochter wusste. Entscheidend war, ob die Tochter in den jeweiligen Monaten die Vorgaben für Kindergeld erfüllte.
Bei einem volljährigen Kind kann Kindergeld weiter gezahlt werden, wenn es mangels Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann. Das Finanzgericht stellte aber klar: Ein bloßer Wunsch, irgendwann zu studieren oder eine Ausbildung zu starten, reicht nicht. Das Kind muss sich ernsthaft um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemühen.
Die Tochter sagte im Verfahren als Zeugin aus. Nach dem Abitur habe sie sich zuerst ohne Erfolg um einen Studienplatz bemüht. Nach ihrem Auszug habe sie aber aus finanziellen Gründen Vollzeit gearbeitet. Erst Anfang 2025 bewarb sie sich wieder um einen Studienplatz.
Ab wann und für wen gilt das?

Das Urteil betrifft den Zeitraum November 2022 bis Januar 2024 und gilt als Entscheidung eines Finanzgerichts nicht nur für diese Familie als Warnsignal. Die Meldung ist bundesweit relevant, weil Kindergeld nach bundesweiten Regeln gezahlt wird.
Wichtig ist der Punkt für Eltern volljähriger Kinder, besonders nach Trennung, Streit, Auszug oder Funkstille. Wenn Kindergeld wegen Ausbildung, Studium oder Suche nach einem Ausbildungsplatz weiterläuft, können Nachweise wichtig werden. gegen-hartz.de nennt als Beispiele Bewerbungen, Absagen, Einträge bei Hochschulen, Bewerbungsportalen oder Ausbildungsbetrieben.
gegen-hartz.de nennt als Primärquelle die Pressemitteilung Nr. 5/2026 des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 02.09.2026 zum Urteil vom 23.01.2026, Az. 13 K 1645/24. Außerdem werden beck-aktuell und die NWB Datenbank genannt.
Was bedeutet das für uns Väter?
Meine Einordnung: Das Urteil ist hart, aber es zeigt ein echtes Risiko im Familienalltag. Wer Kindergeld für ein volljähriges Kind bekommt, bleibt in der Pflicht, obwohl er das Kind vielleicht kaum noch erreicht.
Für getrennte Väter kann das besonders bitter sein. Manchmal läuft das Geld über einen Elternteil, während der andere kaum Einblick hat. Trotzdem zählt am Ende, ob das Kind die Regeln erfüllt. Nicht, ob der Elternteil gutgläubig war.
Ich würde aus diesem Fall mitnehmen: Wenn der Kontakt schwierig ist und ihr keine Belege mehr bekommt, solltet ihr nicht einfach hoffen, dass alles passt. Und wenn die Familienkasse Geld zurückfordert, lohnt sich ein genauer Blick auf jeden Monat. In diesem Fall gab die Familienkasse während des Prozesses für drei Monate nach. Das Gericht erhob laut gegen-hartz.de trotz verlorener Klage keine Gerichtskosten, weil es die familiäre Lage und das Verhalten der Familienkasse berücksichtigte.
Häufige Fragen
Schützt ein Kontaktabbruch zum volljährigen Kind vor einer Kindergeld-Rückzahlung?
Nein. Laut gegen-hartz.de entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg, dass fehlender Kontakt nicht automatisch schützt, wenn die Kindergeld-Vorgaben tatsächlich nicht erfüllt waren.
Welcher Zeitraum war im Fall noch streitig?
Nach einer teilweisen Korrektur durch die Familienkasse ging es noch um November 2022 bis Januar 2024.
Welches Aktenzeichen hat das Urteil?
Das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23.01.2026 trägt das Aktenzeichen 13 K 1645/24.
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