Mit der Geburt beginnen erste rechtliche Pflichten für die Eltern. Kaum ist der Nachwuchs geboren, muss er auch schon beim Standesamt bekannt gemacht werden. Innerhalb einer Woche muss der neue Erdenbürger beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Dies ist in der Regel das Standesamt, welches in der Geburtsstadt ansässig ist. In der Geburtsklinik erhältst Du eine sogenannte Geburtsbescheinigung. Mit dieser und folgender weiteren Urkunden musst Du dich auf zum Amt machen:
- Geburtsbescheinigung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
- Heiratsurkunde
- Bei nichtverheiratenden Paaren die Abstammungs- bzw. Geburtsurkunden
- Vaterschaftsanerkennung und / oder Sorgerechtserklärung
- Bei geschiedenen Müttern das rechtskräftige Scheidungsurteil
Manche Kliniken übernehmen diesen Service für Dich. Auf der Geburtsbescheinigung ist der
Name des Kindes und der zu führende Familienname zu vermerken und ist von beiden Elternteilen zu unterschreiben. Unverheiratete, alleinsorgeberechtigte benötigen die Unterschrift des Kindsvaters nicht.
Das zuständige Standesamt stellt Dir die Geburtsurkunde in vierfacher Ausfertigung aus. Diese benötigst Du für die Anträge auf Kindergeld, Elterngeld für die Krankenkasse und der Anmeldung am Einwohnermeldeamt.
Danach erfolgt die Anmeldung am Einwohnermeldeamt
Sobald Dir die Geburtsurkunde vorliegt, musst Du Deinen Nachwuchs auch an Deinem Wohnort anmelden. Hierzu benötigst Du:
Zwar wird die Geburt durch das Geburtsstandesamt an das Einwohnermeldeamt übermittelt, jedoch obliegst Du trotzdem der Pflicht, die Anmeldung Deines Sprösslings noch einmal persönlich an Deinem Bürgeramt durchzuführen.
Tipp zum Geld sparen: Mit der Geburt Deines Kindes steht Dir ein Kinderfreibetrag zu, der Dir ein höheres Nettogehalt bescheren soll. Hierzu musst Du dich direkt an Dein Finanzamt wenden und die Geburt Deines Kindes anmelden.
Kinderreisepass beantragen
Eigentlich ist die Beantragung eines Reisepasses zu Beginn eines neuen Lebens noch nicht nötig, es sei denn, Du planst in naher Zukunft zu verreisen. Das Problem an der ganzen Sache ist, dass selbst die kleinsten bereits ein biometrisches Foto in Ihrem Pass hinterlegt haben müssen. Du kannst Dir vorstellen: Da die Kleinen sich in den ersten Lebensmonaten und Jahren sehr schnell verändern, kann es sein, dass Du das Bild in Ihrem Pass vor Reiseantritt erneuern musst.
Falls Du also keine Reise ins Ausland planst, solltest Du dir diese Kosten erst einmal sparen und einen Ausweis oder Reisepass dann beantragen, wenn dies erforderlich ist. Der Reisepass wird von der örtlichen Behörde direkt ausgestellt und ist auch kurzfristig verfügbar.
Für die Beantragung eines
Kinderreisepasses benötigst Du folgende Dokumente:
- Geburtsurkunde
- Ausweisdokumente beider Sorgeberechtigter
- Biometrisches Passbildes des Kindes
- Unterschriebene Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils
- Negativbescheinigung oder Sorgerechtserklärung des Jugendamtes
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